10.05.2007 - 7 Dorferneuerungsplanung der Stadt Dassow
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 10.05.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es erfolgt eine kurze Erläuterung der Unterlagen seitens des
Planungsbüro Mahnel. Dabei erfolgt nochmals der Hinweis, dass die Zuordnung der
Maßnahmen in Dorferneuerung, Bodenordnungsverfahren und ländlicher Wegebau noch
nicht abgeschlossen ist.
Im Weiteren ergeben sich in der Sitzung unterschiedliche
Vorstellungen/Meinungen zu Maßnahmen in den einzelnen Ortsteilen (z. B.
Buswendeschleife Feldhusen). Gleichzeitig erfolgt der Hinweis auf die
Dringlichkeit der Durchführung. Erst mit Planfertigstellung erhalten auch
Private die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen. Es werden noch einmal
verstärkt in den Ortsteilbeiräten Abstimmungen zu den Maßnahmen vorgenommen.
Gleichzeitig werden die Unterlagen im Amt Schönberger Land zur Einsichtnahme
und Möglichkeit der Abgabe von Anregungen, Hinweisen öffentlich ausgelegt.
Beschluss
Der
Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Dassow unter Beachtung der
vorstehenden Anregungen:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow bestätigt den Maßnahmenkatalog für die
Dorferneuerungsplanung und die Zuordnung zu den einzelnen Bereichen
(Dorferneuerung, Bodenordnungsverfahren, ländlicher Wegebau, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen).
2.
Auf
der Grundlage des Maßnahmenkataloges sind Kostenübersichtslisten unter Zuarbeit
Umlegungsstelle und unter Zuarbeit des Amtes für bereits beantragte Maßnahmen
zu erstellen.
3.
Nach
Erstellung der Maßnahmenpläne mit Zuordnungen und Kostenübersichten ist eine
Informationsveranstaltung durchzuführen; oder wahlweise eine öffentliche
Auslegung der Unterlagen im Amt Schönberger Land durchzuführen. Diese
Veranstaltung ist rechtzeitig ortsüblich bekannt zu machen.
4.
Nach
Erstellung des Maßnahmenkataloges und Durchführung des Verfahrens der
Öffentlichkeitsbeteiligung/Information der Öffentlichkeit über die
Dorferneuerung, ist der Dorferneuerungsplan zu beschließen.