10.05.2007 - 8 Ergänzung des bestehenden wirksamen Teilflächen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 10.05.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Das Verfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde
durchgeführt.
Aus Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ergeben sich
noch folgende wesentliche zu klärende Punkte:
- Belange
des Naturschutzes im Hinblick auf die Ausweisung der Parkplätze
- Ferienbebauung
in Rosenhagen
- Campingplatz
Barendorf
Private Belange betreffen:
- Campingplatz
Barendorf
- Wohnflächenausweisung
Feldhusen
- Ferienbebauung
Rosenhagen
Insgesamt wird noch einmal auf das zur Vorlage beigefügte
Protokoll vom 18.04.2007 inhaltlich verwiesen.
Barendorf
Ergänzend kommt, den Campingplatz Barendorf betreffend, der
Vorschlag zur Durchführung einer Verkehrszählung im Sommer.
Zur Anordnung des Beherbergungsplatzes im kleinen Maß stehen
2 Varianten zur Diskussion:
a)
gegenüber
vom Seestern Barendorf – Hütten/Aufbettung/Rastplatz mit ÜN-Möglichkeit
als Ergänzung
b)
Prüfung
auf Machbarkeit der Fläche am Standort ehemaliger Häuser im Kurvenbereich
Barendorf–Barendorf Seestern
Rosenhagen
Folgende Ziele sind zu diskutieren.
Die Einbeziehung von Wohnflächen ist in der Karte
dargestellt.
Linke Seite ist Wohnen vorstellbar. Auf der rechten Seite
auf Ebene des FNP eher nicht, daher Ausweisung als SO. Auf der B-Planebene ist
untergeordnetes Wohnen dann zu regeln. Die Größe der Ausweisung der nördlichen
Wohnfläche bzw. das Zurückgehen bis auf die Grenze des
Landschaftsschutzgebietes ist zu diskutieren. Östlich kann die
Flächenausweisung an das Landschaftsschutzgebiet aufgenommen werden. Westlich
(Forumflächen) ist die Vorhaltung der Möglichkeit einer 2-reihigen Bebauung für
Wohnzwecke für die zukünftige Entwicklung vorstellbar und raumordnerisch
zulässig. Das Verfahren zum Landschaftsschutzgebiet wird Mitte des Jahres
wieder aufgenommen und passt sich dann den Vorgaben des FNP an. Eine
Erweiterung von Flächenausweisungen nach Verfahrensende der LSG-Ausweisung
erscheint schwierig.
Pötenitz
Für die genehmigungsfähige Ausweisung des Parkplatzes werden
Kartierungen notwendig, die derzeit nicht beauftragt werden. Die
Zieldarstellung im FNP bleibt erhalten, wird aber von der
Genehmigungsbeantragung ausgenommen und später beendet.
Feldhusen
Hier hat ein Vororttermin stattgefunden. Ergebnis ist
derzeit, dass auf dem Flurstück 90 der Gemarkung die Ausweisung eines
Baugrundstückes erfolgen kann.
Johannstorf
Die dargestellte westliche zusätzliche Ausdehnung von
Wohnflächen wird seitens der Raumordnung abgelehnt. Größere Erweiterungen sind
in den Hauptorten vorzuhalten.
Harkensee
An der Straße nach Barendorf ist die Wohnflächenausweisung
planungsrechtlich durchzusetzen. Der ausgewiesene Spielplatz bleibt enthalten.