10.05.2007 - 8 Ergänzung des bestehenden wirksamen Teilflächen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Verfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde durchgeführt.

Aus Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ergeben sich noch folgende wesentliche zu klärende Punkte:         

  • Belange des Naturschutzes im Hinblick auf die Ausweisung der Parkplätze
  • Ferienbebauung in Rosenhagen
  • Campingplatz Barendorf

 

Private Belange betreffen:

  • Campingplatz Barendorf
  • Wohnflächenausweisung Feldhusen
  • Ferienbebauung Rosenhagen

Insgesamt wird noch einmal auf das zur Vorlage beigefügte Protokoll vom 18.04.2007 inhaltlich verwiesen.

 

Barendorf

Ergänzend kommt, den Campingplatz Barendorf betreffend, der Vorschlag zur Durchführung einer Verkehrszählung im Sommer.

Zur Anordnung des Beherbergungsplatzes im kleinen Maß stehen 2 Varianten zur Diskussion:

a)       gegenüber vom Seestern Barendorf – Hütten/Aufbettung/Rastplatz mit ÜN-Möglichkeit als Ergänzung

b)       Prüfung auf Machbarkeit der Fläche am Standort ehemaliger Häuser im Kurvenbereich Barendorf–Barendorf Seestern

 

Rosenhagen

Folgende Ziele sind zu diskutieren.

Die Einbeziehung von Wohnflächen ist in der Karte dargestellt.

Linke Seite ist Wohnen vorstellbar. Auf der rechten Seite auf Ebene des FNP eher nicht, daher Ausweisung als SO. Auf der B-Planebene ist untergeordnetes Wohnen dann zu regeln. Die Größe der Ausweisung der nördlichen Wohnfläche bzw. das Zurückgehen bis auf die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist zu diskutieren. Östlich kann die Flächenausweisung an das Landschaftsschutzgebiet aufgenommen werden. Westlich (Forumflächen) ist die Vorhaltung der Möglichkeit einer 2-reihigen Bebauung für Wohnzwecke für die zukünftige Entwicklung vorstellbar und raumordnerisch zulässig. Das Verfahren zum Landschaftsschutzgebiet wird Mitte des Jahres wieder aufgenommen und passt sich dann den Vorgaben des FNP an. Eine Erweiterung von Flächenausweisungen nach Verfahrensende der LSG-Ausweisung erscheint schwierig.

 

Pötenitz

Für die genehmigungsfähige Ausweisung des Parkplatzes werden Kartierungen notwendig, die derzeit nicht beauftragt werden. Die Zieldarstellung im FNP bleibt erhalten, wird aber von der Genehmigungsbeantragung ausgenommen und später beendet.

 

Feldhusen

Hier hat ein Vororttermin stattgefunden. Ergebnis ist derzeit, dass auf dem Flurstück 90 der Gemarkung die Ausweisung eines Baugrundstückes erfolgen kann.

 

Johannstorf

Die dargestellte westliche zusätzliche Ausdehnung von Wohnflächen wird seitens der Raumordnung abgelehnt. Größere Erweiterungen sind in den Hauptorten vorzuhalten. 

 

Harkensee

An der Straße nach Barendorf ist die Wohnflächenausweisung planungsrechtlich durchzusetzen. Der ausgewiesene Spielplatz bleibt enthalten.

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Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird von der Hauptausschusssitzung sowie Stadtvertretersitzung genommen. Die einzelnen Ziele werden ausgiebig noch einmal in den Ortsteilvertretungen beraten und konkretisiert.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen