30.08.2007 - 5 2. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Stadt Dassow...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 30.08.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:35
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Ober nimmt um 18:45 Uhr an der Sitzung teil. Er erklärt
sich jedoch zum Tagesordnungspunkt 5 nach § 24 KV M-V für befangen.
Vom Planungsbüro Storm wird die Erschließungsplanung im
Entwurf erläutert.
Die Straßenbreite beträgt in der Hauptstraße 4,75 m Breite,
ist gepflastert und soll verkehrsberuhigt ausgeschildert werden. Die Ringstraße
im Gebiet soll den Mischverkehr aufnehmen, ist gepflastert und hat eine
Fahrbahnbreite von 4,5 m einschließlich beidseitig 1m überfahrbaren
Seitenbereich - 50 cm öffentlich und 50 cm privat. Die Regelung der Nutzung
soll durch Festsetzung im B-Plan erfolgen.
Nach Westen erfolgt eine Auffüllung des Geländes aufgrund
des notwendigen Entwässerungsgefälles nach Osten bzw. Anschluss an die dort
vorhandene Leitung.
Die Straßenregenentwässerung verläuft nach Südwesten quer
über das lw. genutzte Grundstück der Landgesellschaft, über ein
Privatgrundstück mit Anschluss an die vorhandene Leitung in der Bergstraße.
Grund ist das notwendige Höhengefälle für die Entsorgung.
Eine eventuell notwendige Rückhaltung wird derzeit geprüft.
Abstimmungen zu erforderlichen Leitungsrechten hat es
bereits gegeben.
Der Altbestand im Bereich Bergstraße wird als Allgemeines
Wohngebiet ausgewiesen. Diesbezüglich erfolgt auch eine Anpassung des
FNP-Entwurfes.
Auf Nachfrage von Frau Rekittke sichert Herr Ober zu, dass
die Pferdehaltung auf dem Grundstück im Strandweg weiterhin möglich ist.
Es ist jetzt die Antwort der Raumordnung auf die
Planungsanzeige abzuwarten. In einem Gespräch wurde die Ausweisung des neuen
Gebietes für Wohnbebauung als kritisch gesehen, jedoch dargestellt, dass dies
der Wille der Gemeinde ist.
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung den
Vorentwurf zur Erschließungsplanung und B-Planung unter Beachtung und
Einarbeitung nachfolgender Vorgaben:
Es erfolgt der Hinweis der Prüfung auf Möglichkeiten der
Erweiterung der Straßenbreite des Strandweges für größere Fahrzeuge (LKW,
Traktor), ggf. Grunderwerb.
Es ist dabei auch perspektivisch die Schaffung des dahinter
liegenden Parkplatzes zu beachten.
Genauso ist in dieser Straße eine optische Trennung zwischen
Kfz und Fußgänger vorzunehmen (Beispiel Brennereiweg).
Innerhalb des Gebietes ist Mischverkehrsfläche dargestellt
und die öffentlichen Stellplätze werden farblich abgesetzt.
Der Vorgartenbereich wird als nicht überbaubar festgesetzt.
Die Leitungsführung der Regenentwässerung am Rande der
Baugrundstücke bzw. der verbleibenden lw. Fläche statt quer über die LGE
Flächen ist zu prüfen. Eine ausreichende Tiefe der Leitung zur weiteren lw.
Nutzung der Flächen ist in jedem Fall zu gewährleisten.
Die vollständige rückwärtige Eingrünung der Altgrundstücke
Richtung Ostsee und damit die Verhinderung des offenen Blickes in die
Landschaft ist nicht gewünscht. Die Offenheit ist auch hier wie beim
Neubaugebiet zu gewährleisten (Herr Ober formuliert eine Festsetzung
diesbezüglich).
Die dargestellten Baugrenzen im Altbestand nach altem B-Plan
sind derart zu vergrößern, dass vom Bauland rückwärtig zwischen 5-7 m frei
bleiben.
Die Nutzung des einen Grundstücks im Strandweg für die
weitere Pferdehaltung soll gewährleistet bleiben.