30.08.2007 - 5 2. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Stadt Dassow...

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Wortprotokoll

Herr Ober nimmt um 18:45 Uhr an der Sitzung teil. Er erklärt sich jedoch zum Tagesordnungspunkt 5 nach § 24 KV M-V für befangen.

Vom Planungsbüro Storm wird die Erschließungsplanung im Entwurf erläutert.

Die Straßenbreite beträgt in der Hauptstraße 4,75 m Breite, ist gepflastert und soll verkehrsberuhigt ausgeschildert werden. Die Ringstraße im Gebiet soll den Mischverkehr aufnehmen, ist gepflastert und hat eine Fahrbahnbreite von 4,5 m einschließlich beidseitig 1m überfahrbaren Seitenbereich - 50 cm öffentlich und 50 cm privat. Die Regelung der Nutzung soll durch Festsetzung im B-Plan erfolgen.

Nach Westen erfolgt eine Auffüllung des Geländes aufgrund des notwendigen Entwässerungsgefälles nach Osten bzw. Anschluss an die dort vorhandene Leitung.

Die Straßenregenentwässerung verläuft nach Südwesten quer über das lw. genutzte Grundstück der Landgesellschaft, über ein Privatgrundstück mit Anschluss an die vorhandene Leitung in der Bergstraße. Grund ist das notwendige Höhengefälle für die Entsorgung.

Eine eventuell notwendige Rückhaltung wird derzeit geprüft.

Abstimmungen zu erforderlichen Leitungsrechten hat es bereits gegeben.

Der Altbestand im Bereich Bergstraße wird als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Diesbezüglich erfolgt auch eine Anpassung des FNP-Entwurfes.

Auf Nachfrage von Frau Rekittke sichert Herr Ober zu, dass die Pferdehaltung auf dem Grundstück im Strandweg weiterhin möglich ist.

Es ist jetzt die Antwort der Raumordnung auf die Planungsanzeige abzuwarten. In einem Gespräch wurde die Ausweisung des neuen Gebietes für Wohnbebauung als kritisch gesehen, jedoch dargestellt, dass dies der Wille der Gemeinde ist.

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Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung den Vorentwurf zur Erschließungsplanung und               B-Planung unter Beachtung und Einarbeitung nachfolgender Vorgaben:

 

Es erfolgt der Hinweis der Prüfung auf Möglichkeiten der Erweiterung der Straßenbreite des Strandweges für größere Fahrzeuge (LKW, Traktor), ggf. Grunderwerb.

Es ist dabei auch perspektivisch die Schaffung des dahinter liegenden Parkplatzes zu beachten.

Genauso ist in dieser Straße eine optische Trennung zwischen Kfz und Fußgänger vorzunehmen (Beispiel Brennereiweg).

Innerhalb des Gebietes ist Mischverkehrsfläche dargestellt und die öffentlichen Stellplätze werden farblich abgesetzt.

Der Vorgartenbereich wird als nicht überbaubar festgesetzt.

Die Leitungsführung der Regenentwässerung am Rande der Baugrundstücke bzw. der verbleibenden lw. Fläche statt quer über die LGE Flächen ist zu prüfen. Eine ausreichende Tiefe der Leitung zur weiteren lw. Nutzung der Flächen ist in jedem Fall zu gewährleisten.

Die vollständige rückwärtige Eingrünung der Altgrundstücke Richtung Ostsee und damit die Verhinderung des offenen Blickes in die Landschaft ist nicht gewünscht. Die Offenheit ist auch hier wie beim Neubaugebiet zu gewährleisten (Herr Ober formuliert eine Festsetzung diesbezüglich).

Die dargestellten Baugrenzen im Altbestand nach altem B-Plan sind derart zu vergrößern, dass vom Bauland rückwärtig zwischen 5-7 m frei bleiben.

Die Nutzung des einen Grundstücks im Strandweg für die weitere Pferdehaltung soll gewährleistet bleiben.

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Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

 

 

Herr Ober hat entsprechend § 24 KV M-V an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Die Konzepte aus der Sitzung werden Bestandteil des Protokolls (städtebauliches Konzept und Erschließungsplanung-Vorentwurf).