06.06.2007 - 7 Satzung über die Sondernutzung des Strandbereic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es wird die Frage der Zuständigkeit des STAUNS gestellt.
Grundlage bildet das Landesnaturschutzgebiet, die jedermann öffentlich zugänglich
sind und auch das Baden erlauben. Darüber hinaus ist das STAUN zuständig für
Genehmigungen weiterer Nutzungen im Naturschutzgebiet unter Beachtung, dass
diese dem gesetzlichen Naturschutzgebiet nicht entgegenstehen.
Das Regeln von Reiten und die Aufstellung von Sportgeräten
gehören nicht zum Inhalt der Satzung. Hierfür sind gesonderte Ausnahmeanträge
beim STAUN zu stellen.
Beschluss
Der
Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt:
Die
Stadtvertretung Dassow beschließt die anliegende Satzung über die Sondernutzung
des Strandbereiches der Stadt Dassow zu Badezwecken.
Ergänzend hierzu ist die Empfehlung für die Stadtvertretung:
Für die gestrichenen Punkte in der Satzung (Reiten,
Sportgeräte etc.) sind die entsprechenden Ausnahmeanträge an das STAUN über die
Stadt Dassow zu stellen. Die Erarbeitung und Begründung der Anträge ist durch
den begünstigten Verein inhaltlich vorzubereiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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53 kB
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