21.02.2008 - 5 Bebauungsplan Nr. 1 "Am Dorfschlag" - 2. Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- *
- Datum:
- Do., 21.02.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Mahnel erläutert den Sachverhalt und das Erfordernis des erneuten Entwurfs- und
Auslegungsbeschlusses zur 2. Änderung.
Herr
Ober ergänzt zum Punkt übrige Nebenanlagen, dass diese außerhalb der Baugrenzen
bis zu einer Größe von 30 m² wenn nicht zur Straßenfront gebaut zugelassen
sind. Die Festsetzung der 30 m² bezieht sich auf die Gesamtheit aller
Nebenanlagen.
Weiter
wird ausgeführt, dass ein Antrag auf Unterschreitung oder Ausnahme in der
Mindestgrundstücksbreite von 20 m zugelassen werden soll.
Herr
Mahnel erläutert dieses kurz und weist darauf hin, dass es sich nur um eine
geringfügige Unterschreitung im Zentimeterbereich handelt und dieses
aufzunehmen sei.
Beschluss
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt empfiehlt:
Die Stadtvertretung beschließt ergänzend zum Beschluss vom
14.11.2007: Das Flurstück 39/2 in der Bergstraße kann die Festsetzung von einer
Mindestgrundstücksbreite unterschreiten entsprechend der jetzt vorhandenen laut
Kataster. Auf dieser Grundlage wird die erneute öffentliche Auslegung der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Dorfschlag" vorbereitet und
der Entwurf erarbeitet. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu
machen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die
öffentliche Auslegung zu informieren.