21.02.2008 - 5 Bebauungsplan Nr. 1 "Am Dorfschlag" - 2. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert den Sachverhalt und das Erfordernis des erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zur 2. Änderung.

Herr Ober ergänzt zum Punkt übrige Nebenanlagen, dass diese außerhalb der Baugrenzen bis zu einer Größe von 30 m² wenn nicht zur Straßenfront gebaut zugelassen sind. Die Festsetzung der 30 m² bezieht sich auf die Gesamtheit aller Nebenanlagen.

Weiter wird ausgeführt, dass ein Antrag auf Unterschreitung oder Ausnahme in der Mindestgrundstücksbreite von 20 m zugelassen werden soll.

Herr Mahnel erläutert dieses kurz und weist darauf hin, dass es sich nur um eine geringfügige Unterschreitung im Zentimeterbereich handelt und dieses aufzunehmen sei.

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Beschluss

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt empfiehlt:

Die Stadtvertretung beschließt ergänzend zum Beschluss vom 14.11.2007: Das Flurstück 39/2 in der Bergstraße kann die Festsetzung von einer Mindestgrundstücksbreite unterschreiten entsprechend der jetzt vorhandenen laut Kataster. Auf dieser Grundlage wird die erneute öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Dorfschlag" vorbereitet und der Entwurf erarbeitet. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen