21.02.2008 - 6 Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Dassow "Errichtu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 21.02.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Schneider
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Rekittke erklärt ihre Befangenheit und ist von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Herr
Mahnel erläutert ausführlich die im Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie
der eingereichten Stellungnahmen von Bürgern einschl. einer
Unterschriftensammlung. Dieses erste frühzeitige Beteiligungsverfahren wird im
Rahmen der Auswertung zur Grundlage für den Aufgaben- und Anforderungskatalog
zur Durchführung des weiteren Bauleitverfahrens. Einer besonderen Gewichtung
ist hier den beteiligten Trägern öffentlicher Belange des Kreises, STAUN und
der Raumordnung zugrunde zu legen. Darüber hinaus werden die belastenden
Immissionen in Bezug auf Lärm (Verkehrsaufkommen sowie Betrieb der
Biogasanlage) und Gerüche in Form von gutachterlichen Nachweisen aufgearbeitet
und fließen in das Verfahren ein, ebenso die inhaltlich relevanten
Stellungnahmen der Einwohnerinnen und Einwohner. Beispielsweise zitiert Herr
Mahnel, dass der angesprochene Faktor der Wertminderung kein Beurteilungskriterium
im B-Plan-Verfahren ist, wohl aber die Ansprüche der Einwohnerinnen und Einwohner
auf gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse.
Er
führt sodann anhand der Planunterlagen aus, in welchem Umfang die
Verkehrsgutachten erstellt werden. Auch weist Herr Mahnel auf die Stellungnahme
des Amtes Schönberger Land bezüglich der Straßenverhältnisse im Plangebiet hin.
Er erläutert noch einmal die Aufgabe des Planverfahrens zur Konfliktlösung
zwischen dem Vorhaben Biogasanlage und dem Wohnen im Nahbereich. Auch geht Herr
Mahnel auf den Hinweis des vorzeitigen Baubeginns während des Planverfahrens
ein und macht deutlich, dass dieses erst möglich ist, wenn das Planverfahren „quasi“
abgeschlossen ist (Stand nach § 33 BauGB) und lediglich die öffentliche
Bekanntmachung zur Rechtskraft fehlt.
Auf
Nachfrage erörtert er weiterhin, dass eine Anpassung des Flächennutzungsplanes
erforderlich ist. Auch die Frage der alternativen Standortprüfung ist
grundsätzlich abzustimmen.
Zum
Abschluss der Erörterungen und Ausführungen fasst Herr Ober noch einmal die
weitere Vorgehensweise zusammen und stellt in diesem Zusammenhang die
Beschlussempfehlung vor:
Beschluss
Auf
der Grundlage der Erörterung und Auswertung der Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und privater Einwender werden die Festlegungen für die
weitere Bearbeitung und Vorgehensweise durch das Amt getroffen und als
Aufgabenstellung für das weitere Verfahren zugrunde gelegt.
Die
Punkte werden dann im Einzelnen festgelegt und als Entscheidungsgrundlage für
die weitere Erörterung in der Stadtvertretung und ihren vorbereitenden
Ausschüssen in der Stadt Dassow vorbereitet.