21.02.2008 - 6 Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Dassow "Errichtu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rekittke erklärt ihre Befangenheit und ist von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Herr Mahnel erläutert ausführlich die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der eingereichten Stellungnahmen von Bürgern einschl. einer Unterschriftensammlung. Dieses erste frühzeitige Beteiligungsverfahren wird im Rahmen der Auswertung zur Grundlage für den Aufgaben- und Anforderungskatalog zur Durchführung des weiteren Bauleitverfahrens. Einer besonderen Gewichtung ist hier den beteiligten Trägern öffentlicher Belange des Kreises, STAUN und der Raumordnung zugrunde zu legen. Darüber hinaus werden die belastenden Immissionen in Bezug auf Lärm (Verkehrsaufkommen sowie Betrieb der Biogasanlage) und Gerüche in Form von gutachterlichen Nachweisen aufgearbeitet und fließen in das Verfahren ein, ebenso die inhaltlich relevanten Stellungnahmen der Einwohnerinnen und Einwohner. Beispielsweise zitiert Herr Mahnel, dass der angesprochene Faktor der Wertminderung kein Beurteilungskriterium im B-Plan-Verfahren ist, wohl aber die Ansprüche der Einwohnerinnen und Einwohner auf gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse.

Er führt sodann anhand der Planunterlagen aus, in welchem Umfang die Verkehrsgutachten erstellt werden. Auch weist Herr Mahnel auf die Stellungnahme des Amtes Schönberger Land bezüglich der Straßenverhältnisse im Plangebiet hin. Er erläutert noch einmal die Aufgabe des Planverfahrens zur Konfliktlösung zwischen dem Vorhaben Biogasanlage und dem Wohnen im Nahbereich. Auch geht Herr Mahnel auf den Hinweis des vorzeitigen Baubeginns während des Planverfahrens ein und macht deutlich, dass dieses erst möglich ist, wenn das Planverfahren „quasi“ abgeschlossen ist (Stand nach § 33 BauGB) und lediglich die öffentliche Bekanntmachung zur Rechtskraft fehlt.

Auf Nachfrage erörtert er weiterhin, dass eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist. Auch die Frage der alternativen Standortprüfung ist grundsätzlich abzustimmen.

 

Zum Abschluss der Erörterungen und Ausführungen fasst Herr Ober noch einmal die weitere Vorgehensweise zusammen und stellt in diesem Zusammenhang die Beschlussempfehlung vor:

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Beschluss

Auf der Grundlage der Erörterung und Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und privater Einwender werden die Festlegungen für die weitere Bearbeitung und Vorgehensweise durch das Amt getroffen und als Aufgabenstellung für das weitere Verfahren zugrunde gelegt.

Die Punkte werden dann im Einzelnen festgelegt und als Entscheidungsgrundlage für die weitere Erörterung in der Stadtvertretung und ihren vorbereitenden Ausschüssen in der Stadt Dassow vorbereitet.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

 

Anmerkung:     Gemäß § 24 KV M-V hat Frau Rekittke weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teilgenommen.