12.03.2008 - 15 Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zur überörtl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Mi., 12.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Stadt Dassow nimmt den Bericht zur überörtlichen
Prüfung vom 12.04.2007 zur Kenntnis und gibt dazu folgende Stellungnahme ab:
Jahresrechnung 2004
Zu den Hinweisen der Anpassung des EDV-Ausdruckes wurde
bereits die Firma C.I.P informiert, diese werden die Anpassung und Erweiterung
umgehend vornehmen. Weiterhin hat die Fa. CIP zugesagt, dass die weiteren
Kontrollrechnungen/Gegenproben über das Programm vorgenommen werden können,
damit die Richtigkeit des kassenmäßigen Abschlusses und der Haushaltsrechnung
geprüft wird.
Im Erläuterungsbericht werden künftig Aussagen zur
Werthaltigkeit bestehender finanzieller Forderung der Gemeinde getroffen
werden.
Die Haushaltseinnahmereste in den Haushaltsstellen 1300.3611
– FFw Zuweisung Fahrzeug – und 6300.014.3610 – Zuweisungen
Kolonnenweg - werden berichtigt. Der § 39 GemHVO wird künftig beachtet.
Haushaltsplanung 2005
Die Stadt Dassow wird weiterhin bemüht sein, die
Haushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 KV M-V vor Beginn des Haushaltsjahres der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Jahresrechnung 2005
Im Rechenschaftsbericht werden künftig Aussagen zur
Werthaltigkeit bestehender finanzieller Forderung der Gemeinde getroffen
werden. Bezüglich der Bildung des HAR für die Feuerwehr, Haltung von Fahrzeugen
wird der § 18 (2) GemHVO künftig beachtet.
Die Haushaltseinnahmereste in den Haushaltsstellen
63.00.013.3610 Zuweisungen Weg zur Stallanlage Pötenitz und 63.00.014.3610 – Zuweisung Ausbau des Kolonnenweges -
werden berichtigt. Der § 39 GemHVO wird künftig beachtet.
Die Hinweise zur Bewilligung von über- und außerplanmäßigen
Ausgaben werden zukünftig beachtet.
In der öffentlichen Bekanntmachung der Jahresrechnung wird
zukünftig der Hinweis ergänzt, dass gemäß § 61 (4) KV M-V jeder Einsicht in die
Jahresrechnung und die Erläuterungen nehmen kann.
Eine Inventarordnung für das Amt Schönberger Land wird
kurzfristig erstellt.
4.6 Belegkontrolle
Zu 22 Die gegebenen Hinweise werden
künftig beachtet. Die Schulleitungen wurden erneut aufgefordert, den Postweg zu
verkürzen.
4.7 Personalwirtschaft
Die Stadtvertretung Dassow wird gemäß § 9 des Vertrages zur
Eingemeindung der Gemeinde Harkensee in die Stadt Dassow vom 29.01.2004
(wirksam ab 13.06.2004) umgehend entscheiden, ob die Kommunaldienstleistungen
für die Ortsteile Harkensee und Barendorf einer Firma übergeben werden und in
diesem Zusammenhang mit dem Bediensteten der ehemaligen Gemeinde Harkensee ein
entsprechender Personalüberleitungsvertrag abgeschlossen werden soll.
Zu 24
Künftig wird konsequent darauf geachtet, dass unter Beachtung der
Stellenplanverordnung alle zu berücksichtigenden Stellen im Stellenplan
aufgeführt werden.
Zu 25
Die formelle Anordnung der Erledigung fremder Kassengeschäfte durch den
Bürgermeister gemäß § 2 GemKVO M-V wird umgehend erstellt.
Zu 26 Eine Vereinbarung zur
Kostenregelung zwischen den Vereinen und dem Amt für die Übernahme der fremden
Kassengeschäfte wird umgehend abgeschlossen.
Die Beitragserhebung Rosenhagen, Straße des Friedens wurde
umfangreich geprüft. Die dort aufgezeigten Sachverhalte wurden schon während
der Prüfung besprochen. Es erfolgt eine ständige Bearbeitung der Angelegenheit.
Zukünftige Baumaßnahmen, die beitragsfähigen Aufwand erfordern, werden schon im
Hinblick auf die spätere Beitragserhebung geplant, so dass derart umfangreiche
Widersprüche zukünftig nicht erwartet werden.