12.03.2008 - 7 Satzung der Stadt Dassow über die Klarstellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel gibt Erläuterungen zum Sachverhalt.

 

Herr Ploen weist darauf hin, dass die entsprechende Beschlussfassung unter dem Vorbehalt erfolgt, dass hieraus keine finanziellen Konsequenzen für die Stadt entstehen.

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Beschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt:

1.      Die Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung einer Satzung nach § 34 BauGB.

2.      Der Beschluss mit den dargestellten Grenzen in Pötenitz ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bereich befindet westlich der Kreisstraße, am westlichen Ortseingang.

3.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung.

4.      Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Behördenbeteiligung zu nutzen.

5.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

6.      Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

11 Ja-Stimmen