28.05.2008 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Mi., 28.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Rekittke erklärt Befangenheit und rückt vom Sitzungstisch ab.
Frau
Viehstaedt und Frau Weiss beantragen im Namen der Fraktion der SPD/PDS
namentliche Abstimmung.
In
diesem Zusammenhang wird nochmals scharf kritisiert, dass die Vorlagen nicht
wie festgelegt durch das Amt überarbeitet wurden.
Herr
Blanchard stellt den Änderungsantrag, dass die von Herrn Mahnel aufgezeigten
und vom Bauausschuss herausgearbeiteten Bedingungen zur Beschlussfassung zum
Tagesordnungspunkt 6 in die Beschlussfassung aufgenommen werden.
Hierzu
zählt Herr Mahnel nochmals nachfolgende Bedingungen auf, die in den
Beschlussvorschlag aufzunehmen sind:
- Zusätzlich
zu den nach Gutachten zwingend erforderlichen Maßnahmen wird die
Nordstraße als unbedingt erforderlich berücksichtigt. Diese Straße könnte
als Anbindung an die Wieschendorfer Straße die Klützer Straße überquerend
bis zum Landwirtschaftsbetrieb (über den Wilmstorfer Weg) hergestellt
werden. Dadurch entfällt die Zufahrt über den Brennereiweg vollständig.
Begrenzungen für die Tag- und Nachtzeiten sind nicht mehr zu beachten.
Unabhängig davon bleibt die Südstraße oder Südanbindung erhalten. Diese
ist so vorzusehen, dass sie etwa mittig zwischen der Bundesstraße und der
bisherigen Anbindung an den Kaltenhofer Weg rechtwinklig ausgebildet wird.
Zielsetzung ist, dadurch massive Schallschutzmaßnahmen wie
Schallschutzfenster gänzlich ausschließen zu können.
- In
den Unterlagen und in der Begründung ist zu fordern, dass ein Havarieplan
zur Gefahrenabwehr erstellt wird. Dieser ist ohnehin Bestandteil der
Antragsunterlagen im BlmSch-Verfahren. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind
im städtebaulichen Vertrag zu regeln. Die Löschwasserversorgung ist
entsprechend zu sichern. Hierzu sind Regelungen im städtebaulichen Vertrag
vorzunehmen, die auf der Grundlage von Abstimmungen mit der Freiwilligen
Feuerwehr und dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Grevesmühlen basieren.
- Die
Erntezeit ist zu definieren.
Anhand der Ansätze im Gutachten ist die Erntezeit
detailliert zu bestimmen.
- Im
städtebaulichen Vertrag sind sämtliche Regelungen vorzunehmen um zu
sichern, dass keine Aufwendungen zur Verbesserung der Infrastruktur auf
die Stadt entfallen.
ANMERKUNG:
Frau
Viehstadt verlässt um 21:15 Uhr den Sitzungssaal.
Es
erfolgt die namentliche Abstimmung zu dem von Herrn Blanchard eingebrachten
Änderungsantrag zur Ergänzung der Beschlussvorlage durch die v. g. 4 Punkte.
Die
Stadtvertreter stimmen wie folgt ab:
- Jahnke,
Hans JA
- Melzig,
Horst ENTHALTUNG
- Armerding,
Hannelore ENTHALTUNG
- Ober,
Matthias JA
- Weiss,
Kerstin JA
- Hannaleck,
Herbert JA
- Ploen,
Jörg JA
- Mews,
Hans JA
- Schmidt,
Hans-Jürgen JA
- Wondrejz,
Reinhard ENTHALTUNG
- Priewe,
Heinz-Dieter JA
- Blanchard,
Börge JA
Somit
ist dieser Antrag mit 9 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen worden.
ANMERKUNG:
Ab
21:20 Uhr nimmt Frau Viehstaedt wieder an der Sitzung teil.
Unter
Beachtung des v. g. angenommenen Änderungsantrages erfolgt nunmehr die
namentliche Abstimmung zu folgendem Beschlussvorschlag:
Beschluss
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der
Begründung inklusive Umweltbericht.
2.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten Stellungnahmen
und Gutachten hinzuweisen (Stellungnahmen von Behörden und Bürgern zu
naturschutzfachlichen, immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen
Belangen, Gutachten zum Schutz vor Verkehrslärm, Gutachten zu Auswirkungen des
Anlagenlärms und zu Auswirkungen der Gerüche).
4.
Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4
Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
5.
Nicht
fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt
Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
6.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei
Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Die im Rahmen des angenommenen
Änderungsantrages formulierten folgenden 4 Punkte sind in die Begründung und in
den Text (Teil B) aufzunehmen.
- Zusätzlich
zu den nach Gutachten zwingend erforderlichen Maßnahmen wird die
Nordstraße als unbedingt erforderlich berücksichtigt. Diese Straße könnte
als Anbindung an die Wieschendorfer Straße die Klützer Straße überquerend
bis zum Landwirtschaftsbetrieb (über den Wilmstorfer Weg) hergestellt
werden. Dadurch entfällt die Zufahrt über den Brennereiweg vollständig.
Begrenzungen für die Tag- und Nachtzeiten sind nicht mehr zu beachten.
Unabhängig davon bleibt die Südstraße oder Südanbindung erhalten. Diese
ist so vorzusehen, dass sie etwa mittig zwischen der Bundesstraße und der
bisherigen Anbindung an den Kaltenhofer Weg rechtwinklig ausgebildet wird.
Zielsetzung ist, dadurch massive Schallschutzmaßnahmen wie
Schallschutzfenster gänzlich ausschließen zu können.
- In
den Unterlagen und in der Begründung ist zu fordern, dass ein Havarieplan
zur Gefahrenabwehr erstellt wird. Dieser ist ohnehin Bestandteil der
Antragsunterlagen im BlmSch-Verfahren. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind
im städtebaulichen Vertrag zu regeln. Die Löschwasserversorgung ist
entsprechend zu sichern. Hierzu sind Regelungen im städtebaulichen Vertrag
vorzunehmen, die auf der Grundlage von Abstimmungen mit der Freiwilligen
Feuerwehr und dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Grevesmühlen basieren.
- Die
Erntezeit ist zu definieren.
Anhand der Ansätze im Gutachten ist die Erntezeit
detailliert zu bestimmen.
- Im
städtebaulichen Vertrag sind sämtliche Regelungen vorzunehmen um zu
sichern, dass keine Aufwendungen zur Verbesserung der Infrastruktur auf
die Stadt entfallen.
Über den v. g. Beschlussvorschlag
entscheiden die Stadtvertreter im Rahmen der namentlichen Abstimmung wie folgt:
Abstimmungsergebnis:
- Jahnke,
Hans JA
- Melzig,
Horst NEIN
- Armerding,
Hannelore NEIN
- Ober,
Matthias JA
- Weiss,
Kerstin JA
- Viehstaedt,
Annerose NEIN
- Hannaleck,
Herbert JA
- Ploen,
Jörg JA
- Mews,
Hans JA
- Schmidt,
Hans-Jürgen JA
- Wondrejz,
Reinhard ENTHALTUNG
- Priewe,
Heinz-Dieter JA
- Blanchard,
Börge JA
Somit ist der Beschlussvorschlag mit 9 Ja-Stimmen, 3
Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen worden.
Gemäß
§ 24 KV M-V war Frau Rekittke wegen Befangenheit von der Beratung und
Abstimmung zum v. g. Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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30 MB
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4
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(wie Dokument)
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19,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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6
|
(wie Dokument)
|
9,5 MB
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