28.05.2008 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rekittke erklärt Befangenheit und rückt vom Sitzungstisch ab.

 

Frau Viehstaedt und Frau Weiss beantragen im Namen der Fraktion der SPD/PDS namentliche Abstimmung.

In diesem Zusammenhang wird nochmals scharf kritisiert, dass die Vorlagen nicht wie festgelegt durch das Amt überarbeitet wurden.

 

Herr Blanchard stellt den Änderungsantrag, dass die von Herrn Mahnel aufgezeigten und vom Bauausschuss herausgearbeiteten Bedingungen zur Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt 6 in die Beschlussfassung aufgenommen werden.

 

Hierzu zählt Herr Mahnel nochmals nachfolgende Bedingungen auf, die in den Beschlussvorschlag aufzunehmen sind:

  1. Zusätzlich zu den nach Gutachten zwingend erforderlichen Maßnahmen wird die Nordstraße als unbedingt erforderlich berücksichtigt. Diese Straße könnte als Anbindung an die Wieschendorfer Straße die Klützer Straße überquerend bis zum Landwirtschaftsbetrieb (über den Wilmstorfer Weg) hergestellt werden. Dadurch entfällt die Zufahrt über den Brennereiweg vollständig. Begrenzungen für die Tag- und Nachtzeiten sind nicht mehr zu beachten. Unabhängig davon bleibt die Südstraße oder Südanbindung erhalten. Diese ist so vorzusehen, dass sie etwa mittig zwischen der Bundesstraße und der bisherigen Anbindung an den Kaltenhofer Weg rechtwinklig ausgebildet wird. Zielsetzung ist, dadurch massive Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster gänzlich ausschließen zu können.
  2. In den Unterlagen und in der Begründung ist zu fordern, dass ein Havarieplan zur Gefahrenabwehr erstellt wird. Dieser ist ohnehin Bestandteil der Antragsunterlagen im BlmSch-Verfahren. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind im städtebaulichen Vertrag zu regeln. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend zu sichern. Hierzu sind Regelungen im städtebaulichen Vertrag vorzunehmen, die auf der Grundlage von Abstimmungen mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen basieren.
  3. Die Erntezeit ist zu definieren.

Anhand der Ansätze im Gutachten ist die Erntezeit detailliert zu bestimmen.

  1. Im städtebaulichen Vertrag sind sämtliche Regelungen vorzunehmen um zu sichern, dass keine Aufwendungen zur Verbesserung der Infrastruktur auf die Stadt entfallen.

ANMERKUNG:

Frau Viehstadt verlässt um 21:15 Uhr den Sitzungssaal.

 

Es erfolgt die namentliche Abstimmung zu dem von Herrn Blanchard eingebrachten Änderungsantrag zur Ergänzung der Beschlussvorlage durch die v. g. 4 Punkte.

Die Stadtvertreter stimmen wie folgt ab:

  • Jahnke, Hans                                      JA
  • Melzig, Horst                                       ENTHALTUNG
  • Armerding, Hannelore                         ENTHALTUNG
  • Ober, Matthias                                    JA
  • Weiss, Kerstin                                                JA
  • Hannaleck, Herbert                             JA
  • Ploen, Jörg                                          JA
  • Mews, Hans                                        JA
  • Schmidt, Hans-Jürgen                        JA
  • Wondrejz, Reinhard                            ENTHALTUNG
  • Priewe, Heinz-Dieter                           JA
  • Blanchard, Börge                                JA

 

Somit ist dieser Antrag mit 9 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen worden.

 

ANMERKUNG:

Ab 21:20 Uhr nimmt Frau Viehstaedt wieder an der Sitzung teil.

 

Unter Beachtung des v. g. angenommenen Änderungsantrages erfolgt nunmehr die namentliche Abstimmung zu folgendem Beschlussvorschlag:

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Beschluss

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht.

2.      Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3.      Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten Stellungnahmen und Gutachten hinzuweisen (Stellungnahmen von Behörden und Bürgern zu naturschutzfachlichen, immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Belangen, Gutachten zum Schutz vor Verkehrslärm, Gutachten zu Auswirkungen des Anlagenlärms und zu Auswirkungen der Gerüche).

4.      Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

5.      Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

6.      Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die im Rahmen des angenommenen Änderungsantrages formulierten folgenden 4 Punkte sind in die Begründung und in den Text (Teil B) aufzunehmen.

  1. Zusätzlich zu den nach Gutachten zwingend erforderlichen Maßnahmen wird die Nordstraße als unbedingt erforderlich berücksichtigt. Diese Straße könnte als Anbindung an die Wieschendorfer Straße die Klützer Straße überquerend bis zum Landwirtschaftsbetrieb (über den Wilmstorfer Weg) hergestellt werden. Dadurch entfällt die Zufahrt über den Brennereiweg vollständig. Begrenzungen für die Tag- und Nachtzeiten sind nicht mehr zu beachten. Unabhängig davon bleibt die Südstraße oder Südanbindung erhalten. Diese ist so vorzusehen, dass sie etwa mittig zwischen der Bundesstraße und der bisherigen Anbindung an den Kaltenhofer Weg rechtwinklig ausgebildet wird. Zielsetzung ist, dadurch massive Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster gänzlich ausschließen zu können.
  2. In den Unterlagen und in der Begründung ist zu fordern, dass ein Havarieplan zur Gefahrenabwehr erstellt wird. Dieser ist ohnehin Bestandteil der Antragsunterlagen im BlmSch-Verfahren. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind im städtebaulichen Vertrag zu regeln. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend zu sichern. Hierzu sind Regelungen im städtebaulichen Vertrag vorzunehmen, die auf der Grundlage von Abstimmungen mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen basieren.
  3. Die Erntezeit ist zu definieren.

Anhand der Ansätze im Gutachten ist die Erntezeit detailliert zu bestimmen.

  1. Im städtebaulichen Vertrag sind sämtliche Regelungen vorzunehmen um zu sichern, dass keine Aufwendungen zur Verbesserung der Infrastruktur auf die Stadt entfallen.

 

Über den v. g. Beschlussvorschlag entscheiden die Stadtvertreter im Rahmen der namentlichen Abstimmung wie folgt:

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Abstimmungsergebnis:

  • Jahnke, Hans                          JA
  • Melzig, Horst                           NEIN
  • Armerding, Hannelore             NEIN
  • Ober, Matthias                        JA
  • Weiss, Kerstin                                    JA
  • Viehstaedt, Annerose              NEIN
  • Hannaleck, Herbert                 JA
  • Ploen, Jörg                              JA
  • Mews, Hans                            JA
  • Schmidt, Hans-Jürgen            JA
  • Wondrejz, Reinhard                ENTHALTUNG
  • Priewe, Heinz-Dieter               JA
  • Blanchard, Börge                    JA

Somit ist der Beschlussvorschlag mit 9 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen worden.

Gemäß § 24 KV M-V war Frau Rekittke wegen Befangenheit von der Beratung und Abstimmung zum v. g. Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage