11.02.2009 - 6 Satzung der Stadt Dassow über die 1. Änderung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 11.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Anhand
der Vorlage erläutert Herr Mahnel den Sachverhalt. Zur Versorgung des
Feriengebietes sollen die SO-Flächen der Ferienwohnnutzung zur Verfügung
gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Regelungen für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verzichtet werden kann, da diese abschließend
im Erschließungsvertrag gesichert sind.
Herr
Mahnel begründet weiter, dass die Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen eines
vereinfachten Verfahrens mit einem satzungsändernden Beschluss möglich
erscheint.
Nach
einer kurzen Erörterung wird folgende Empfehlung abgegeben.
Beschluss
Der
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt empfiehlt:
- Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Satzungsändernden Beschluss zur
Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen
Gemeinde Harkensee für das Gebiet „Ostseeblick Barendorf –
Ferienhäuser westlich der Seestraße“.
2.
Im
Rahmen des Satzungsändernden Beschlusses wird für den in der Anlage
gekennzeichneten Bereich anstelle der Gebietsnutzung Sondergebiet Versorgung
und Infrastruktur die Nutzung als Sondergebiet für Ferienhäuser festgesetzt. In
den Ferienhausgebieten werden die Festsetzungen, die das Maß der Nutzung
regeln, weiterhin beibehalten.
3.
Auf
weitere Beteiligungsverfahren wird verzichtet, weil die Planung Grundzüge nicht
berührt. Hierzu wurde eine Abstimmung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg
geführt.
4.
Nach
Beschlussfassung werden die Planunterlagen ausgefertigt.
5.
Die
Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.