15.04.2009 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Mi., 15.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung
nachfolgend genannten Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen /
Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der
gewachsenen Ortslage Rosenhagen auf der Grundlage des § 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3316).
2.
Der
als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow ist zur
Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, zu
beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die entsprechenden Verträge sowie
der Nachweis der FFH-Verträglichkeit, die in Aussichtstellung der Rodung des
Einzelbaumes an der Gemeindestraße beizufügen.
3.
Nach
Genehmigung ist die Satzung dann ortsüblich bekannt zu machen.