02.06.2009 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Ober ist vom Vorhabenträger, der stag Stadtbau GmbH gebeten worden, das Vorhaben vorzustellen. Aufgrund des Ergehens eines Planungsauftrages an Herrn Ober erklärt dieser sich nach § 24 KV für Befangen und gibt den Vorsitz an seinen Stellvertreter ab.

 

Herr Ober erhält sodann Rederecht für den B 25 und erläutert den neuen Planentwurf mit seinen Änderungen. Sodann erfolgt der Hinweis, den nördlichen Verbindungsweg zum älteren Wohngebiet auf seinen Ausbauzustand zu prüfen.

Reduzieren

Beschluss

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dahingehend zu erweitern, dass der Fußweg bis zur Gemeindegrenze Harkensee aufgenommen wird und auch auszubauen ist.

Die Stadtvertretung billigt den als Anlage beigefügten geänderten Vorentwurf (städtebauliches Konzept) des Bebauungsplanes Nr. 25 und beschließt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer 2-wöchigen öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

Her Hannaleck hat sich für diesen TOP gemäß § 24 KV M-V für befangen erklärt und nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage