14.07.2009 - 18 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Datum:
- Di., 14.07.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die 2. Änderung der
Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4.
2.
Der
Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. In
diesem Verfahren wird auf die Prüfung der Umweltbelange und die Eingriffs- und
Ausgleichsbilanz verzichtet.
3.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu
machen.
4.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Änderung
berührt sein können, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu
beteiligen.
5.
In
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hingewiesen, dass
nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Gemeinde Selmsdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung
ist.
6.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei
Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
7.
Die
Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch das Planungsbüro Mahnel.
