14.07.2009 - 18 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4.

2.      Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. In diesem Verfahren wird auf die Prüfung der Umweltbelange und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz verzichtet.

3.      Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Änderung berührt sein können, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

5.      In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Selmsdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

6.      Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

7.      Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch das Planungsbüro Mahnel.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

10 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

28.07.2009  13:23:58    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 28.07.2009

 

16.03.2015  14:18:19    Behrens, Folke  - Termin gelöscht