09.12.2009 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Mi., 09.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt unter
Beachtung der vorstehenden Ergänzung:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen /
Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der
gewachsenen Ortslage Rosenhagen auf der Grundlage des § 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 4 vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018)
2.
Der
als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow ist zur
Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, zu
beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die entsprechenden Verträge sowie
die Nachweise der FFH-Verträglichkeit, die Rodung des Einzelbaumes an der
Gemeindestraße, der Lageplan der Genehmigungsplanung für die Straßenplanung
beizufügen.
3.
Nach
Genehmigung ist die Satzung dann ortsüblich bekannt zu machen.