09.12.2009 - 8.1 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Mi., 09.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Anton von der Stadtbau GmbH gibt Erläuterungen, warum
die vorhandene Firsthöhe von 7,50 m auf bis zu 9 m erhöht werden soll.
Herr Ober führt aus, dass verhindert werden sollte, dass zu
eingeschossigen und zweigeschossigen Häusern zu große Unterschiede entstehen.
Änderungen haben zur Folge, dass dann nebeneinander stehende Häuser einen
Höhenunterschied von bis zu 5 m aufweisen können. Häuser von der
„Stange“ gekauft können auch planungsmäßig geändert werden.
Herr Anton merkt an, dass dieses für die Bürger zusätzliche
Kosten zwischen 8 und 10 T€ bedeuten würde und stellt dar, dass dieses
Probleme bei der Vermarktung der Grundstücke geben könnte.
Beschluss
1. Für den in der Fassung der 1. Änderung
vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 20 mit der Gebietsbezeichnung
"Wohngebiet an der Schillerstraße" soll die Satzung über die 2.
Änderung aufgestellt werden. Die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 20 erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
2. Es
wird folgendes Planungsziel verfolgt:
In der Satzung über
den Bebauungsplan Nr. 20 wurde von der Stadtvertretung bestimmt, dass die
maximale Firsthöhe der Wohngebäude 7,50 m über dem Bezugspunkt (Höhenlage der
Erschließungsstraßenoberfläche) beträgt.
Mit
der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll die zulässige Firsthöhe für den
Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes auf 9,0 m über dem Bezugspunkt
festgelegt werden. Alle sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der
aktuellen Fassung bleiben unverändert bestehen.
3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 20 "Wohngebiet an der Schillerstraße" sowie der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Der Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 20 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu
informieren.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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