08.09.2009 - 10 Bebauungsplan Nr. 22 "An der Hauptstraße und sü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem TOP erklärt sich Herr Volkmar für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

Frau Mansdorf stellt eine Frage zum Lärmschutz.

 

Herr Dr. Hennig möchte wissen, weshalb die Einbahnstraßenregelung nicht möglich ist.

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Beschluss

1.                  Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 22 werden gebilligt. Das Verfahren wird weiterhin als Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

2.                  Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei ist der Hinweis zu geben, dass ein Umweltbericht nicht erforderlich ist und Eingriffe zulässig sind (unter Bezug auf § 13a BauGB).

3.                  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit dem Hinweis auf die Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.                  Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.

5.                  In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

6.                  Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

15 Ja-Stimmen

Gemäß § 24 Abs. 3 KV M-V hat Herr Volkmar weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

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Realisierung 2

 

 

05.10.2009  14:04:25    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 05.10.2009

 

06.10.2009  08:00:37    Behrens, Folke  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Holzerland / Termin geändert: 30.10.2009

 

12.10.2009  09:58:38    Holzerland, Gesa 

Vermerk:

Auslegung ist vom 12.10.09 - 13.11.09. TÖB Beteiligung erfolgt parallel.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2002&TOLFDNR=25791&selfaction=print