20.10.2009 - 8.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Huzel macht den Verfahrensablauf zu den beiden folgenden Vorlagen deutlich.

 

Herr Böhm ist mit der Verfahrensweise sehr unzufrieden und möchte, dass die Verwaltung wegen der Beschlussvorbereitung gerügt wird.

 

Anschließend erteilt Herr Dr. Huzel Herrn Mahnel das Wort.

 

Herr Mahnel erläutert zum Satzungsbeschluss und zur 1. Änderung den zeitlichen Ablauf.

 

Herr Böhm stellt den Antrag, den Sachverhalt in den Bauausschuss zurückzuverweisen.

 

Herr Dr. Huzel und Frau Sandmann sprechen gegen den Antrag. Frau Sandmann bemängelt jedoch die Reihenfolge des Eingangs der Vorlagen. Sie ist ebenfalls der Auffassung, dass die Verwaltung für die Verfahrensweise gerügt werden sollte, ist aber der Auffassung im Sinne der Sache in der jetzigen Sitzung abzustimmen.

 

Herr Zimmermann möchte, dass sich der Bauausschuss vor dem Satzungsbeschluss mit dem Sachverhalt beschäftigt.

 

Herr Dr. Huzel verweist auf die Vorlage und erklärt, dass der Bauausschuss sich bereits mit der Thematik befasst hat (Zusatz: Bauausschuss 19.06.2007).

 

Herr Dr. Huzel lässt zunächst über den Verweisungsantrag abstimmen.

 

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, die Beratung zum Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf zunächst an den Bauausschuss zu verweisen.

Abstimmungsergebnis:

  4 Ja-Stimmen

12 Gegenstimmen

  - Enthaltungen

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Beschluss

1.        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt bei ausdrücklicher Rüge der Verwaltung - die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf.

2.        Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf wird gebilligt.

3.    Die Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule ist vorzunehmen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt ist. In der Bekanntmachung der Genehmigung ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

  3 Gegenstimmen

  1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

15.11.2009  13:14:38    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 15.11.2009

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