04.02.2010 - 10 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung 2010
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 04.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Westphal
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Götze berichtet, dass ursprünglich die Maßnahme Erschließung des
Gewerbegebietes Sabower Höhe als Haushaltsrest in das Jahr 2010 übertragen
werden sollte. Für dieses Investitionsvorhaben liegt jedoch noch kein
Bewilligungsbescheid vor, so dass die Maßnahme einnahme- und ausgabeseitig
erneut im Jahr 2010 eingestellt werden muss. Dadurch erhöhen sich die
Gesamteinnahmen- und ausgaben des Vermögenshaushaltes um 1.535.800 Euro auf
insgesamt 4.024.700 Euro.
Herr
Oeser berichtet von den intensiven Beratungen in der ersten und zweiten Lesung
des Haushaltesentwurfes im Haupt- und Finanzausschuss. Dem nachfolgenden
Beschluss zur Haushaltssatzung 2010 liegt folgende Änderung der
Haushaltsansätze des Haushaltsplanes 2010 zu Grunde:
Das
Investitionsvorhaben Erschließung der Gewerbegebietes Sabower Höhe wird
einnahme- und ausgabeseitig im Jahr 2010 neu veranschlagt. Der Zuschuss an den
Verein Badeteich Schönberg e.V. (HHSt. 5700.7160) wird auf 16.000 Euro erhöht.
Zur Deckung wird die allgemeine Vereinsförderung (HHSt. 4700.7160) um 4.000
reduziert. Weitere 1.000 Euro werden der allgemeinen Rücklage entnommen.
Beschluss
Die
Stadtvertretung Schönberg beschließt die Haushaltssatzung 2010 der Stadt
Schönberg einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010
wird
1.
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen |
4.287.300,00 Euro |
in den Ausgaben |
4.287.300,00 Euro |
und
2.
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen |
4.025.700,00 Euro |
in den Ausgaben |
4.025.700,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen auf |
0,00 Euro |
davon
für Zwecke der Umschuldung |
0,00 Euro |
2. der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung |
0,00 Euro |
3. der
Höchstbetrag der Kassenkredite |
400.000,00 Euro |
§
3
1. Grundsteuer |
|
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer
A) |
250 v. H. |
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer
B) |
310 v. H. |
2. Gewerbesteuer |
300 v. H. |
Realisierung 2
15.02.2010 12:02:53 Lütgens-Voß, Anke - Termin angelegt: 15.02.2010
16.02.2010 15:13:43 Borchardt, Marcel
Vermerk:
1. Rate des Zuschusses für den Badeteich gemäß Pachtvertrag wurde am 16.02.2010 ausgekehrt
18.02.2010 09:24:07 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
23.02.2010 12:39:03 Westphal, Heike
Vermerk:
Verändungen eingearbeitet und
Veröffentlichung im Amtsblatt, Ausgabe Februar 2010
03.06.2015 12:23:12 Westphal, Heike - Termin gelöscht / Status auf "keine Beschlussverfolgung" gesetzt
03.06.2015 12:23:53 Westphal, Heike - Termin angelegt: 01.06.2010 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
03.06.2015 12:23:58 Westphal, Heike - Status auf "Geprüft" gesetzt
03.06.2015 12:24:01 Westphal, Heike - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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