04.02.2010 - 10 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung 2010

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Götze berichtet, dass ursprünglich die Maßnahme Erschließung des Gewerbegebietes Sabower Höhe als Haushaltsrest in das Jahr 2010 übertragen werden sollte. Für dieses Investitionsvorhaben liegt jedoch noch kein Bewilligungsbescheid vor, so dass die Maßnahme einnahme- und ausgabeseitig erneut im Jahr 2010 eingestellt werden muss. Dadurch erhöhen sich die Gesamteinnahmen- und ausgaben des Vermögenshaushaltes um 1.535.800 Euro auf insgesamt 4.024.700 Euro.

Herr Oeser berichtet von den intensiven Beratungen in der ersten und zweiten Lesung des Haushaltesentwurfes im Haupt- und Finanzausschuss. Dem nachfolgenden Beschluss zur Haushaltssatzung 2010 liegt folgende Änderung der Haushaltsansätze des Haushaltsplanes 2010 zu Grunde:

 

Das Investitionsvorhaben Erschließung der Gewerbegebietes Sabower Höhe wird einnahme- und ausgabeseitig im Jahr 2010 neu veranschlagt. Der Zuschuss an den Verein Badeteich Schönberg e.V. (HHSt. 5700.7160) wird auf 16.000 Euro erhöht. Zur Deckung wird die allgemeine Vereinsförderung (HHSt. 4700.7160) um 4.000 reduziert. Weitere 1.000 Euro werden der allgemeinen Rücklage entnommen.

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Beschluss

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Haushaltssatzung 2010 der Stadt Schönberg einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2010   wird

1.      im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

4.287.300,00  Euro

in den Ausgaben

4.287.300,00  Euro

und

2.      im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

4.025.700,00  Euro

in den Ausgaben

4.025.700,00  Euro

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

0,00   Euro

 

     davon für Zwecke der Umschuldung

 

0,00   Euro

2.  der Gesamtbetrag der      Verpflichtungsermächtigung

 

0,00   Euro

 

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite

 

400.000,00   Euro

§ 3

1.    Grundsteuer

 

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A)

 

250 v. H.

b)      für die Grundstücke

      (Grundsteuer B)

 

310 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer

 

300 v. H.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

11 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

15.02.2010  12:02:53    Lütgens-Voß, Anke  - Termin angelegt: 15.02.2010

 

16.02.2010  15:13:43    Borchardt, Marcel 

Vermerk:

1. Rate des Zuschusses für den Badeteich gemäß Pachtvertrag wurde am 16.02.2010 ausgekehrt

 

18.02.2010  09:24:07    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

23.02.2010  12:39:03    Westphal, Heike 

Vermerk:

Verändungen eingearbeitet und

Veröffentlichung im Amtsblatt, Ausgabe Februar 2010

 

03.06.2015  12:23:12    Westphal, Heike  - Termin gelöscht / Status auf "keine Beschlussverfolgung" gesetzt

 

03.06.2015  12:23:53    Westphal, Heike  - Termin angelegt: 01.06.2010 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

03.06.2015  12:23:58    Westphal, Heike  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

03.06.2015  12:24:01    Westphal, Heike  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage