21.01.2010 - 3.1 Satzung zur Förderung des Vereinswesens in Selm...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kreft erläutert die Punkte 1 – 6 ausführlich und die anwesenden Ausschussmitglieder einschl. der anwesenden Gäste von Vereinen und übrigen kulturellen Trägern erörtern die Inhalte und kommen zu folgenden Änderungen:

 

Zu Ziffer 3 soll ergänzt werden:

Zweck der Förderung ist die Unterstützung der Vereine gemäß Anlage 1, deren Satzung kulturelle, sportliche, historische oder der Gemeinnützigkeit dienende Zwecke beinhaltet. (Anmerkung: Hiermit sind auch Gruppierungen gesichert aufzunehmen, die kein eingetragener Verein sind; die Aufnahme in die Anlage 1 ist beschlussabhängig).

 

Zu Punkt 6 soll Folgendes ergänzt werden:

Jeder Verein, der die vorhergehenden Punkte erfüllt, erhält einen Zuschuss von 15,00 €/Mitglied.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

 

Mit diesen Ergänzungen sehen die anwesenden Ausschussmitglieder ein, dass neben den eingetragenen Vereinen die Selbsthilfegruppen und weiteren Gruppierungen der kulturellen Arbeiten in der Gemeinde Berücksichtigung finden. Darüber hinaus ist gewährleistet, dass sich die Vereine und Einrichtungen an mindestens 3 Veranstaltungen beteiligen sowie an einer weiteren Veranstaltung kostenlos mitwirken.