21.01.2010 - 8 Umnutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 21.01.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Im
Rahmen einer ausführlichen Erörterung wird festgestellt, dass derzeit keine
Nutzungskonzepte vorliegen.
Aufgrund
der Unwirksamkeit des Beschlusses vom 08.10.2009 bezüglich der Vergabe des
ehemaligen Gebäudes der Feuerwehr Teschow an den Traditionsverein Teschow
werden nunmehr in einer weiteren Erörterung folgende Möglichkeiten angerissen:
1.
Das
Gebäude bzw. einzelne Räumen können an Privatpersonen, Vereine bzw.
Gewerbetreibenden zur einmaligen oder wiederkehrenden Nutzung durch einen
privatrechtlichen Nutzungsvertrag zur Nutzung überlassen werden. Hierbei wäre
die Gemeinde frei in ihrer Entscheidung, an wem die Räume vermietet werden. Es
bietet sich der Beschluss einer Entgeltordnung an, die die Höhe des Entgeltes
regelt. Ein Entwurf ist beigefügt, der gesondert in der nächsten Sitzung
beschlossen werden müsste.
2.
Das
Objekt könnte an den Traditionsverein Teschow verpachtet werden. Über einen
gesonderten Pachtvertrag wird das Pachtverhältnis geregelt. Hierbei wäre
festzulegen, wer die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten trägt.
3.
Die
Liegenschaft könnte veräußert werden.
Die
Ausschussmitglieder kommen nach kurzer Diskussion überein, dass die Veräußerung
der Liegenschaft nicht in Frage kommt und werden die Empfehlung entsprechend
weitergeben.
Im
Anschluss daran werden die Punkte 1. und 2. ausführlich beraten und folgende
Beschlussempfehlung wird abgegeben:
Beschluss
Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kultur und
Dorfentwicklung empfiehlt:
1. Die
Gemeindevertretung Selmsdorf hebt ihren Beschluss vom 08.10.2009 hinsichtlich
des Feuerwehrgerätehauses Teschow auf.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
6 Ja-Stimmen
2. Das
Gebäude wird im Rahmen eines privatrechtlichen Nutzungsverhältnisses einzelnen
Mietern zu Nutzung überlassen. Die Nutzungsentgelte richten sich nach einer
Entgeltordnung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
6 Ja-Stimmen
3 a) Das
Objekt wird an den Traditionsverein Teschow verpachtet. Über die Pachthöhe ist
gesondert zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
3 Gegenstimmen
1 Enthaltung
3 b) Lediglich der Kulturraum wird an den
Traditionsverein Teschow verpachtet. Über die Pachthöhe
ist gesondert zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
2 Gegenstimmen
1 Enthaltung
Der
Ausschuss empfiehlt die vorstehenden weitergehenden Empfehlungen zu 2. und 3 b) einschl. der Empfehlung der Erstellung einer
Entgeltordnung, wie der Urschrift des Protokolls beigefügt, mit folgenden
Änderungen zu Ziffer 2:
Tarif-Nr.–Nutzer Entgelt
01 Vereine/Kulturträger 0,00 €
02 für Einwohner/Einwohnerinnen der
Gemeinde 50,00 €
03 für sonstige Privatpersonen (Auswärtige) 100,00 €
04 gewerbliche Nutzung 150,00
€
05 Kaution jeweils
in der Höhe des Entgeltes
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
mit
6
Ja-Stimmen
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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38,5 kB
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