21.01.2010 - 8 Umnutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Im Rahmen einer ausführlichen Erörterung wird festgestellt, dass derzeit keine Nutzungskonzepte vorliegen.

Aufgrund der Unwirksamkeit des Beschlusses vom 08.10.2009 bezüglich der Vergabe des ehemaligen Gebäudes der Feuerwehr Teschow an den Traditionsverein Teschow werden nunmehr in einer weiteren Erörterung folgende Möglichkeiten angerissen:

 

1.    Das Gebäude bzw. einzelne Räumen können an Privatpersonen, Vereine bzw. Gewerbetreibenden zur einmaligen oder wiederkehrenden Nutzung durch einen privatrechtlichen Nutzungsvertrag zur Nutzung überlassen werden. Hierbei wäre die Gemeinde frei in ihrer Entscheidung, an wem die Räume vermietet werden. Es bietet sich der Beschluss einer Entgeltordnung an, die die Höhe des Entgeltes regelt. Ein Entwurf ist beigefügt, der gesondert in der nächsten Sitzung beschlossen werden müsste.

 

2.    Das Objekt könnte an den Traditionsverein Teschow verpachtet werden. Über einen gesonderten Pachtvertrag wird das Pachtverhältnis geregelt. Hierbei wäre festzulegen, wer die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten trägt.

 

3.    Die Liegenschaft könnte veräußert werden.

 

Die Ausschussmitglieder kommen nach kurzer Diskussion überein, dass die Veräußerung der Liegenschaft nicht in Frage kommt und werden die Empfehlung entsprechend weitergeben.

 

Im Anschluss daran werden die Punkte 1. und 2. ausführlich beraten und folgende Beschlussempfehlung wird abgegeben:

Reduzieren

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kultur und Dorfentwicklung empfiehlt:

1.         Die Gemeindevertretung Selmsdorf hebt ihren Beschluss vom 08.10.2009 hinsichtlich des Feuerwehrgerätehauses Teschow auf.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

 

2.         Das Gebäude wird im Rahmen eines privatrechtlichen Nutzungsverhältnisses einzelnen Mietern zu Nutzung überlassen. Die Nutzungsentgelte richten sich nach einer Entgeltordnung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

 

3 a)      Das Objekt wird an den Traditionsverein Teschow verpachtet. Über die Pachthöhe ist gesondert zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

2 Ja-Stimmen

3 Gegenstimmen

1 Enthaltung

 

3 b)      Lediglich der Kulturraum wird an den Traditionsverein Teschow verpachtet. Über die         Pachthöhe ist gesondert zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

1 Enthaltung

 

Der Ausschuss empfiehlt die vorstehenden weitergehenden Empfehlungen zu 2. und 3 b)  einschl. der Empfehlung der Erstellung einer Entgeltordnung, wie der Urschrift des Protokolls beigefügt, mit folgenden Änderungen zu Ziffer 2:

Tarif-Nr.–Nutzer                                                                      Entgelt

01        Vereine/Kulturträger                                                        0,00 €

02        für Einwohner/Einwohnerinnen der Gemeinde             50,00 €

03        für sonstige Privatpersonen (Auswärtige)                  100,00 €

04        gewerbliche Nutzung                                                  150,00 €

05        Kaution                                                                        jeweils in der Höhe des Entgeltes

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage