15.04.2010 - 16 Beratung zur Nutzung der Radwege für Skater

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Wortprotokoll

Dazu erläutert Herr Kniep, dass sich die Gemeinde vor ca. 3 Jahren für eine Skaterstrecke von Schlutup kommend bis in die Gemeinde und zurück ausgesprochen hat. Da es inzwischen ein Zusatzschild für Skater gibt, wurde der vorhandene Radweg von Schlutup kommend mit 2 Schildern ausgeschildert. Nunmehr mussten diese Schilder entfernt werden. Frau Kopp erläutert dazu, dass sämtliche Wegeverbindungen auf denen die Skater zugelassen werden sollen, es sich um kombinierte Geh- und Radwege handelt. Das Zusatzschild bezieht sich auf ausgewiesene Wege, auf denen normalerweise Skater nicht zugelassen sind. Skater an sich müssen Fußwege benutzen. Durch die Ausweisung als kombinierte Geh- und Radwege können und müssen die Skater jedoch diese Wegeverbindungen benutzen. Eine zusätzliche Ausschilderung mit dem Zusatzschild ist nicht notwendig. Darüber hinaus bedarf dieses Zusatzschild – wie alle anderen Verkehrszeichen – einer verkehrsrechtlichen Genehmigung. Da die Nutzung des kombinierten Geh- und Radweges jedoch für Skater möglich ist, sind hier weitere Maßnahmen nicht zu veranlassen.

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