06.05.2010 - 10 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Ä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Datum:
- Do., 06.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung der
Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage
Forstweg“.
Der Geltungsbereich für die Satzung
über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 umfasst die Flurstücke 7/16
– 7/19; 7/24 – 7/29 vollständig sowie teilweise das
Flurstück 28 der Flur 1 der Gemarkung Selmsdorf Dorf und ist im beiliegenden
Plan durch die gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung:
Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung durch Anpassung an die aktuellen
Nutzungserfordernisse und größtmögliche Beibehaltung des Maßes der baulichen
Nutzung.
2.
Die
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnanlage Forstweg“
Selmsdorf soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.
3.
Von
einer Umweltprüfung sowie von der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß
§ 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
4.
Auf
eine frühzeitige TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet.
5.
Der
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 „Wohnanlage Forstweg“ der Gemeinde Selmsdorf ist
ortsüblich bekanntzumachen.
6.
Mit
der Erarbeitung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4
„Wohnanlage Forstweg“ der Gemeinde Selmsdorf wird das Planungsbüro
der Architekten für Stadtplanung Schütze & Wagner, Ziegelbergstr. 8, 17033
Neubrandenburg beauftragt.