06.04.2010 - 10.4 Feuerwerk

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Wortprotokoll

Herr Klüver berichtet, dass regelmäßig freitags und samstags in der Zeit von 21:00 Uhr bis 23:00 Uhr Feuerwerk abgeschossen wird.

Er bittet um Information, ob die Amtsverwaltung dies genehmigt hat.

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Realisierung 2

 

 

14.04.2010  11:06:57    Lütgens-Voß, Anke  - Termin angelegt: 14.04.2010

 

14.04.2010  11:22:54    Kopp, Antje  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Anja Hülßner / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

14.04.2010  11:22:57    Kopp, Antje  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

14.04.2010  11:23:01    Kopp, Antje  - Termin geändert: 21.04.2010

 

14.04.2010  15:03:32    Hülßner, Anja  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern erteilt der Landkreis NWM. Aktuell sind dem Amt Schönberger Land keine Ausnahmegenehmigungen bekannt. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne eine Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 

14.04.2010  15:03:39    Hülßner, Anja  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

15.04.2010  11:31:02    Kopp, Antje  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

15.04.2010  11:31:06    Kopp, Antje  - Status auf "Autorisiert" gesetzt