21.04.2010 - 13 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Mi., 21.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Blanchard informiert darüber, dass sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am
15.04.2010 mit dieser Problematik beschäftigt hat und die Empfehlung gab, den
vorliegenden Beschlussvorschlag um 2 Punkte zu erweitern.
Herr
Blanchard verliest die betreffenden 2 Punkte.
Die
Stadtvertretung entscheidet, diese Ergänzungen in den vorliegenden
Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
mit
13
Ja-Stimmen
Beschluss
- Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung
des Bebauungsplanes für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen am südlichen
Ortseingang von Wilmstorf.
2.
Die
Planbereichsgrenzen sind in der beigefügten Skizze dargestellt. Die Fläche
befindet sich östlich der Landesstraße. Im südlichen Bereich wird die Fläche
von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Im nördlichen und östlichen
Bereich befinden sich bereits bebaute Flächen.
3.
Planungsziel
ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Fläche für die Errichtung von
Photovoltaik-Anlagen innerhalb eines sonstigen Sondergebietes für regenerative
Energien.
4.
Mit
den grundsätzlichen Planungszielen des Vorentwurfs, Aufstellfläche für
Photovoltaik-Anlagen, sind die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
5.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
6.
Die
frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
und der Öffentlichkeit ist bekannt zu machen.
7.
Die
Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
8. Es sind Gespräche zu führen bzw. ist vertraglich
festzuhalten, dass die Gewerbesteuer der Stadt Dassow zugute kommt.
9.
Die
Flächeninanspruchnahme für das Vorhaben bezieht sich auf die gesamte Fläche
einschl. landwirtschaftliche Flächen.