06.04.2010 - 4 Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Di., 06.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Westphal
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Westphal erläutert den Haushaltsplanentwurf 2010 und weist dabei auf den
Haushaltsfehlbetrag hin. Der Haushaltsplanentwurf wurde dem Innenministerium
M-V im vorab zur Einsicht übersandt, mit dem Vermerk dass der Stadtvertretung
der Haushaltsentwurf zu Beschlussfassung am 21.04.2010 vorgelegt wird.
Sie
erklärt die einzelnen Schwerpunkte im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
einschließlich der angedachten Finanzierung der geplanten Investitionsmaßnahmen
im Bezug auf die Kreditaufnahme bzw. der eingehenden Verpflichtungsermächtigungen.
Herr
Blanchard bittet die Amtsverwaltung, um eine Aufstellung aller bisher
gestellten Förderanträge, ohne bereits bewilligte Maßnahmen.
Beschluss
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung nachfolgende Beschlussfassung:
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2010 einschließlich der anlagen lt. Gemeindehaushaltsverordnung.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010
wird
1.
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen |
3.274.100,00
Euro |
in den Ausgaben |
4.404.100,00
Euro |
und
2.
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen |
6.514.000,00
Euro |
in den Ausgaben |
6.514.000,00
Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf |
945.000,00 Euro |
davon für
Zwecke der Umschuldung |
0,00 Euro |
2. der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung |
841.400,00 Euro |
3. der
Höchstbetrag der Kassenkredite |
2.500.000,00 Euro |
§
3
1. Grundsteuer |
|
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer
A) |
280 v. H. |
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
350 v. H. |
2. Gewerbesteuer |
300 v. H. |