23.02.2010 - 7 Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan 2010
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Datum:
- Di., 23.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Huzel ruft den TOP auf und spricht die Auswirkungen
der Änderung des FAG an. Anschließend erteilt er dem Vorsitzenden des
Finanzausschusses Herrn Vogler das Wort.
Herr Vogler erläutert an Hand einer Zusammenfassung, die er
an alle Fraktionen verteilt hat die wichtigsten Eckpunkte des Haushalts.
Da in der Gemeinde Lüdersdorf flächendeckend ein
funkgestütztes DSL-Netz errichtet wird, beantragt Herr Vogler, die
Haushaltsstellen 4511.9350 und 2100.9350 mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Herr Zimmermann spricht zu der Diskussion über die
Kreisumlage. Er ist der Auffassung, dass die Gemeinde in den kommenden Jahren
zunehmend finanzielle Probleme bekommen wird. Er bittet darum, rechtzeitig an
das Haushaltsjahr 2011 zu denken.
Beschluss
Die
Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt gemäß § 47 KV M-V folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit der Ergänzung, dass die
Haushaltsstellen 4511.9350und 2100.9350 mit einem Sperrvermerk versehen werden:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
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im
Verwaltungshaushalt |
in der
Einnahme auf |
4.932.000 € |
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in der
Ausgabe auf |
4.932.000 € |
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im
Vermögenshaushalt |
in der
Einnahme auf |
1.635.300 € |
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in der
Ausgaben auf |
1.635.300 € |
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
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1. |
der
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahme
auf |
0 € |
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davon für
den Zwecke der Umschuldung |
0 € |
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2. |
der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung auf |
0 € |
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3. |
der
Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
490.000 € |
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§ 3
Die
Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H.
c) für die Gewerbesteuer 300 v.H.
