27.04.2010 - 7 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Böhm bittet um Korrektur der Bezeichnung der externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme. Hier handelt es sich um das Flurstück 105/5 der Flur 1, Gemarkung Duvennest.

 

Frau Mansdorf fragt nach der Inanspruchnahme von Flächen für die Erschließung des B-Plans. Darauf antwortet Herr Schuhr, dass diesbezüglich noch ein Gespräch mit dem SF Herrnburg zu führen ist.

 

Herr Harder nimmt ab 19.47 Uhr an der Sitzung teil.

 

Auf die Kritik des Herrn Böhm zu den Ausgleichsmaßnahmen bittet Herr Dr. Huzel diese Kritikpunkte im Sinne der Gemeinde rechtzeitig im Verfahren insbesondere im Fachausschuss (Bauausschuss) vorzutragen bzw. durch Fraktionskollegen vortragen zu lassen.

 

Der Beschluss soll um Ziffer 10 wie folgt ergänzt werden:

 

10. Das Flurstück 105/5 der Flur 1, Gemarkung Duvennest wird für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Die inhaltliche Ausgestaltung der Fläche ist im Nachgang vorzunehmen.

 

Zur Beschlussfassung erklärt sich Herr Volkmar für befangen.

Reduzieren

Beschluss

1.        Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Abwägung eingegangener Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16. Die Stellungnahmen werden nach ihrer Wichtung in

·       Abwägungsrelevante Stellungnahmen

·       Stellungnahmen mit Hinweisen und

·       Stellungnahmen ohne Anregungen gewertet.

In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:

·       zu berücksichtigende Stellungnahmen

·       teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

·       nicht berücksichtigte Stellungnahmen.

2.        Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf in Herrnburg sind – in der Begründung berücksichtigt.

3.        Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.        Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen beizufügen. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.

5.        Die Abwägung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

6.        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule.

7.        Die Begründung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule wird gebilligt.

8.        Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule ist nach Satzungsbeschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

9.        In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

10.    Das Flurstück 105/5 der Flur 1, Gemarkung Duvennest wird für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Die inhaltliche Ausgestaltung der Fläche ist im Nachgang vorzunehmen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

15 Ja-Stimmen

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

18.05.2010  11:37:31    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 18.05.2010

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2212&TOLFDNR=29585&selfaction=print