08.07.2010 - 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Do., 08.07.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Götze berichtet, dass die Stadtvertretung im nichtöffentlichen Teil ihrer Sitzung am 27.05.2010 folgende Beschlüsse gefasst hat:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt den Abschluss einer Stundungsvereinbarung mit dem Badeteich Schönberg e. V. Der jährliche Rückzahlungsbetrag beträgt 25 % des Gesamtbetrages. Von einer Erhebung der Stundungszinsen wird abgesehen. Die Zahlung von Sondertilgungen ist innerhalb des Stundungszeitraumes jederzeit möglich.
Anträge des Ernst-Barlach-Gymnasiums
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung zu klären, ob die Zeiten des Sportunterrichts verlegt werden können. Die mögliche Zahlung von Betriebskosten für die Vor- und Nachbereitungszeit und die unentgeltliche Nutzung bzw. die kostenfreie gastronomische Versorgung sind zu erörtern.
2. Die Stadtvertretung Schönberg gestattet die kostenlose Nutzung der Palmberg-Halle für den Abiball 2010.
Die Stadtvertretung beschließt den Verkauf der Grundstücke der Flur 2, Gemarkung Schönberg, Flurstücke 76/1, 76/2, 77/1, 77/2, 78/1 und 78/2. Im Kaufpreis sind alle anfallenden weiteren Kosten z. B. Erschließungs- und Vermessungskosten usw. zu berücksichtigen. Es ist ein Wertgutachten in Auftrag zu geben.
In einer Verwaltungsstreitsache wird der Schriftsatz der Rechtsanwälte an das Verwaltungsgericht Schwerin vom 03.05.2010 als Vorschlag angenommen.
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt den überarbeiteten Pachtvertrag zwischen der Stadt Schönberg und dem FC Schönberg 95.