18.04.2011 - 9 Beratung zum Thema Zusammenlegung von Gemeinden

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Wortprotokoll

Herr Götze erläutert den Hintergrund dieses Tagesordnungspunktes. Er weist insbesondere darauf hin, dass gemäß Kommunalverfassung kleinere Gemeinden unter 500 Einwohner faktisch gezwungen sind, sich mit anderen Kommunen zusammen zu schließen. Hierzu läuft gegenwärtig eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht. Allerdings werden die Erfolgsaussichten momentan gering bewertet. Herr Götze weist darauf hin, dass insbesondere im laufenden Jahr 2011 die Bedingungen eines möglichen Zusammenschlusses von Gemeinden noch verhandelbar sind. Ab 2012 kann per Verordnung ein Zusammenschluss angeordnet werden.

 

Herr Stickel weist darauf hin, dass möglicherweise durch anstehende Straßenbaumaßnahmen für die Stadt Schönberg erhebliche Ausgaben auf den Haushalt zukommen könnten.

Hier verweist Herr Götze auf die Möglichkeit, Gemeinden schuldenfrei zu übernehmen bzw. für besondere Maßnahmen auch Sonderbedarfszuweisungen zu beantragen.

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Beschluss

Der Hauptausschuss befürwortet konkrete Gespräche mit Gemeinden, die eine Fusion mit der Stadt Schönberg anstreben.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen