02.09.2010 - 9 Auswertung der Stellungnahmen zum Landschaftsplan

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Wortprotokoll

Das Büro Freiraumplanung Ober gibt einen Sachstandsbericht zum Fortgang der Bearbeitung des Landschaftsplanes und nimmt mündlich zu den bisher eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie privaten Einwendungen Stellung.

Im Einzelnen werden die Abwägungsempfehlungen der Träger öffentlicher Belange und privater Einwender mündlich vorgetragen:

·         die Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg, hier insbesondere die Ausführungen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zu geplanten Wegeführungen des Land- und Küstenbereiches sowie besonders schützenswerte Bereiche (z. B. Kranich-Brutplätze, Störungen durch Reitwege)

·         Amt für Raumordnung

·         Staatliches Amt für Umwelt und Natur

·         Ergänzung des Landschaftsplanes durch eine separate Reitwege-Karte

·         Hinweise zu den Biotop-Bereichen in der Uferzone des Dassower Sees, FFH-Verträglichkeit u. a. im Bereich Pötenitz (Schloss Richtung Strand)

·         Stellungnahme des Landesamtes für Natur und Denkmalpflege; hier: Denkmalschutz – die Straße von Johannstorf/Pötenitz bzw. Benckendorf;

Hier hat noch eine Klärung zu erfolgen.

·         Stellungnahme des Forstamtes. Das Forstamt hat keine Bedenken. Es hat lediglich Hinweise zur Sperrung von Strandzugängen an angrenzenden Waldflächen. Die Schutzbelange sind durch das Landeswaldgesetz geregelt.

·         Die weiteren Stellungnahmen des NABU, des Landesjagdverbandes und des Landesanglerverbandes etc. sind lediglich mit Hinweisen versehen.

·         Die Stellungnahme des Kreisbauernverbandes weist darauf hin, dass die Interessen der Landwirtschaft nicht berücksichtigt wurden.

·         Der Naturschutzverein „Dummerstorfer Ufer“ hat den Vorschlag unterbreitet, die Bereiche zwischen den Strandzugängen 4 und 5 zu sperren.

·         Stellungnahmen der privaten Einwender, die sich intensiv mit der Sperrung eines Strandweges befassen. Hierzu wird detailliert in der Abwägung schriftlich Stellung genommen.

·         Eine grundsätzliche Einwendung das Verhältnis des Bodenverbrauches im gesamten Stadtgebiet Dassow vor Bauentwicklung betreffend sollte detailliert dargestellt werden. Herr Mahnel weist darauf hin, dass dieses grundsätzlich grob abgehandelt werden kann für den Landschaftsplan-Entwurf.

 

Abschließend gibt das Büro Freiraumplanung Ober einen zeitlichen Überblick über die weitere Vorgehensweise

Eine Abstimmung erfolgte nicht.

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