15.09.2010 - 12.2 Stadtsanierung "Ortskern" Dasso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Mi., 15.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:07
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Stadtvertretung beschließt:
1. Die GOS wird angewiesen, für sämtliche Bereiche des Sanierungsgebietes die Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB ermitteln zu lassen. Dies erfolgt über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nordwestmecklenburg. Dort, wo schon Werte vorliegen, sind diese fortzuschreiben. Für den Bereich der Sanierungszone 3 (Teile der Lübecker Straße und H. Litzendorf Str.) liegt bereits ein Gutachten vor. Dieses ist ebenfalls fortzuschreiben.
2. Durch die GOS ist zu prüfen, auf welche Grundstücke es zutrifft, um die Vorauszahlungen in Bescheidform zu veranlassen. Dabei handelt es sich um Abschlagszahlungen auf den Ausgleichsbetrag. Sie werden mit der endgültigen Beitragsschuld verrechnet. Die GOS wird angewiesen für das Amt Schönberger Land die zur Veranlagung der Vorauszahlungen notwendigen Daten zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen.