24.08.2010 - 16.14 Ruhezeiten bei Lärmimmissionen

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Wortprotokoll

Herr Strutz stellt eine Frage nach Ruhezeiten bei Lärmimmissionen.

Dazu teilt Herr Schuhr mit, dass zu Ruhezeiten bei Lärm in der Maschinenlärmverordnung, im Gesetz zur Sonn- und Feiertagsruhe, in der TA-Lärm und sicher weiteren Vorschriften Ausführungen gemacht werden. Zur näheren Erläuterung möge er sich bitte an das Ordnungsamt, Frau Hülßner, oder gleich an den Landkreis als zuständige Behörde wenden.

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Realisierung 2

 

 

17.09.2010  14:21:48    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 17.09.2010

 

20.09.2010  09:40:24    Kopp, Antje  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Anja Hülßner / Termin geändert: 30.09.2010 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

20.09.2010  09:40:27    Kopp, Antje  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

20.09.2010  12:39:39    Hülßner, Anja  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

zur Kenntnis genommen!

 

20.09.2010  12:39:44    Hülßner, Anja  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

20.09.2010  13:17:15    Kopp, Antje  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

20.09.2010  13:17:17    Kopp, Antje  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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