02.09.2010 - 6 9. Änderung des Flächennutzungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Herr Kniep Herrn Hufmann das Wort.

Herr Hufmann erläutert sodann, dass zur Schaffung einer Einzelhandelseinrichtung mit einer Verkaufsfläche von über 800 m² die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung einer großflächigen Verkaufsfläche notwendig ist. Da die Gemeinde Selmsdorf beabsichtigt, ein Einkaufszentrum am Standort Straße der Freiheit - Kreuzungsbereich B 104/105 - anzusiedeln und die Gesamtverkaufsfläche eine Größe von 800 m² überschreitet ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, um diesem Entwicklungsgebot zu entsprechen sind die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Festsetzung des künftigen Bebauungsplanes anzupassen.

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Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung der 9. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

                            Gegenstand der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwidmung einer gemischten Baufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO und einer straßenbegleitenden Grünfläche in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 10 BauNVO und § 11 BauNVO. Die umzuwidmenden Flächen befinden sich unmittelbar nordwestlich des Kreuzungsbereiches der B 104, der B 105 und der Straße der Freiheit. Die Fläche wird im Norden und Osten von der B 104, im Süden von der Straße der Freiheit und im Westen von gemischten Bauflächen und Wohnbauflächen begrenzt.

                            Mit der geplanten Umwidmung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden, der die Errichtung eines Standortes für Einzelhandel beinhalten soll.

                            Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage dargestellt, die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

20.09.2010  14:46:40    Kopp, Antje  - Termin angelegt: 20.09.2010

 

18.03.2015  09:08:15    Behrens, Folke  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

18.03.2015  09:08:17    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

18.03.2015  09:08:19    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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