04.11.2010 - 12 Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kinde...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Götze erläutert den Sachverhalt und berichtet von den stattgefundenen Verhandlungen beim Landkreis Nordwestmecklenburg.

 

Herr Oeser weist auf die zurückliegenden Beratungen der Stadtvertretung zur grundsätzlichen Gleichbehandlung aller Träger in Schönberg in Bezug auf die Höhe des Anteils der Stadt Schönberg als Wohnsitzgemeinde hin.

 

Daraufhin stellt Herr Stange den Antrag, sowohl für die Bereiche Kindergarten und Hort im Kinderhaus „Am Oberteich“ als auch in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ bei den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten den Wohnsitzanteil von 50 % zu zahlen.

 

Hierzu spricht Frau Keller.

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Beschluss

1. Kita „Am Oberteich“

a.)

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Stadt des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50 % für die Kita „Am Oberteich“ (Hort und Kindergarten) für den Zeitraum ab 01.11.2010:

Einrichtung

Betreuungs-

WSA

 

art

ab 01.11.2010

 

 

50 %

Kindergarten

ganztags

120,96 €

Kinderhaus Am Oberteich

Teilzeit

88,93 €

halbtags

73,91 €

Hort

 

 

Kinderhaus Am Oberteich

ganztags

77,16 €

Teilzeit

52,98 €

 

b.)

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Stadt Schönberg den Elternbeitrag für die Kita „Am Oberteich“ (Hort und Kindergarten) mit 50 % für den Zeitraum ab 01.11.2010 fest:

Einrichtung

Betreuungs-

Elternbeitrag

 

art

ab 01.11.2010

 

 

50 %

Kindergarten

ganztags

120,96 €

Kinderhaus Am Oberteich

Teilzeit

88,93 €

halbtags

73,91 €

Hort

 

 

Kinderhaus Am Oberteich

ganztags

77,16 €

Teilzeit

52,98 €

 

2. Kita „Regenbogen“

a.)

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Stadt des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50 % für die Kita „Regenbogen“ (Krippe und Kindergarten) für den Zeitraum ab 01.11.2010:

Einrichtung

Betreuungs-

WSA

 

art

ab 01.11.2010

 

 

50 %

Krippe

ganztags

218,51 €

Regenbogen

Teilzeit

155,13 €

 

halbtags

124,19 €

 

Kindergarten

 

50 %

Regenbogen

ganztags

124,91 €

 

Teilzeit

95,66 €

 

halbtags

82,03 €

 

b.)

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Stadt Schönberg den Elternbeitrag für die Kita „Regenbogen“ (Krippe und Kindergarten) mit 50 % für den Zeitraum ab 01.11.2010 fest:

Einrichtung

Betreuungs-

Elternbeitrag

 

art

ab 01.11.2010

 

 

50 %

Krippe

 

 

Regenbogen

ganztags

218,50 €

 

Teilzeit

155,12 €

 

halbtags

124,18 €

 

Kindergarten

 

50 %

Regenbogen

ganztags

124,90 €

 

Teilzeit

95,65 €

 

halbtags

82,03 €

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

8 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

22.11.2010  10:42:01    Lütgens-Voß, Anke  - Termin angelegt: 30.11.2010 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

22.11.2010  10:42:08    Lütgens-Voß, Anke  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Marcel Borchardt / Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

22.11.2010  10:42:26    Lütgens-Voß, Anke 

Vermerk:

Bitte Info an LK und Träger.

 

23.11.2010  10:08:03    Borchardt, Marcel 

Vermerk:

Beglaubigter Beschlussauszug an den Landkreis und an die Kita gefaxt. Presse hatte auch schon Info bekommen. Amtsdurchschnitt wurde aktualisiert.

 

23.11.2010  11:02:02    Borchardt, Marcel 

Vermerk:

Beglaubigter Beschlussauszug an Landkreis und Träger. Presse wurd schon informeirt. Amtsdurchschnitt wurde aktualisiert.

 

24.11.2010  08:57:24    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

24.11.2010  08:57:31    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage