09.11.2010 - 7 Beratung zur Haushaltsplanung 2011

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Wortprotokoll

Frau Liedtke erhebt das Wort und schildert, dass der 1. Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 aufgrund der erneut sinkenden Schlüsselzuweisungen und der noch nicht bestandskräftig entschiedenen Grundzentrenzuweisung einen erheblichen Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt ausweist. Die Gemeinde befindet sich erstmals in der Situation, bislang übernommene freiwillige Leistungen nicht mehr gewähren zu können, da sie ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen hat, dass die stetige Pflichtaufgabenerfüllung gesichert ist. Da ein Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2011 voraussichtlich nicht erreicht werden kann, hat die Gemeindevertretung i. V. m. der Haushaltssatzung 2011 ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und zu beschließen. Hierin sind alle Maßnahmen aufzuzeigen, durch die der ausgewiesene Fehlbedarf des Verwaltungshaushaltes abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbedarfes vermieden wird. Bei einer Fehlbetragszuweisung nach Rechnungslegung wird durch das Innenministerium geprüft, ob freiwillige Leistungen erbracht, Mehreinnahmen realisiert wurden oder Mindereinnahmen aufgrund Nichterhebungen / Nichtausschöpfung (z. B. Elternbeiträge, Anpassung der Realsteuersätze an Landesdurchschnitt, Buslinie Herrnburg, Zuschüsse für Kameradschaftskassen, Veranstaltungen, Veteranenclub etc.) festzustellen sind. Derartige Positionen werden von einer möglichen Fehlbetragszuweisung in voller Höhe abgesetzt. Innerhalb des Konsolidierungszeitraumes darf sich die Gemeinde nicht zu neuen freiwilligen Leistungen verpflichten.

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Beschluss

Unter Beachtung dieser Gesichtspunkte und zur zeitnahen Weiterführung der Haushaltsplanung 2011 empfiehlt der Finanzausschuss einvernehmlich folgende Beschlussfassung:

1.       Kinderbetreuung: Erhöhung der Elternbeiträge auf das gesetzlich vorgeschriebene Maximum von 50 %

2.       Streichung sämtlicher freiwilligen Leistungen (Zuschüsse für Veranstaltungen: Kameradschaftskassen, Jugendförderung, Veteranenclub etc.)

3.       Kündigung des ÖPNV-Vertrages Buslinie Herrnburg zum 30.11.2010 mit Wirkung zum Fahrplanwechsel Juni 2011 sowie

4.       Erhöhung der Realsteuersätze der

Grundsteuer A von              220 % auf 250 %

Grundsteuer B von              330 % auf 360 % sowie

Gewerbesteuer von              300 % auf 350 %.

Eine entsprechende Beschlussvorlage ist vorzubereiten und zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen