24.03.2011 - 6 Beratung zur Finanzierung zum Ankauf eines gebr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 24.03.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oeser beantragt für die Kameraden der FFW Schönberg, Herrn Arndt und Herrn Manfraß das Rederecht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
6 Ja-Stimmen
Herr Arndt von der FFW Schönberg erläutert den jetzigen Fahrzeugbestand der Feuerwehr und weist auf die größeren Reparaturaufwendungen in nächster Zeit hin.
Herr Oeser stellt die Anfrage, warum die Feuerwehr so kurzfristig die Beschaffung eines neuen gebrauchten Löschfahrzeuges bei der Stadt beantragt?
Herr Manfraß von der FFW Schönberg weist in diesem Zusammenhang auf das angebotene Fahrzeuges hin und dass eine Neubeschaffung auf jeden Fall in 2 3 Jahren erfolgen sollte.
Die Anschaffungskosten eines Neufahrzeuges würde ca. 300,0 T + (ausgehend von der Ausstattung) liegen.
Der Erhalt von Fördermittel noch in diesem Jahr ist nach Rücksprache mit dem Landkreis nicht möglich, für die nächsten Jahre können Anträge gestellt werden.
Herr Götze ist über die kurzfristig beantragte Neubeschaffung eines Löschfahrzeuges verwundert, die Haushaltssatzung der Stadt ist gerade genehmigt worden und in der vorangegangenen Haushaltsdiskussion wurde kein Antrag zur Anschaffung eines neues Löschfahrzeuges (HLF) gestellt.
Herr Calm bringt seine Auffassung zur Notwendigkeit der Anschaffung des HLF zum Ausdruck und unterbreitet den Vorschlag, (Antrag) die finanziellen Mittel zum Ausbau des Gehweges, Dassower Str., zu Gunsten der Neuanschaffung des Löschfahrzeuges zu verwenden.
Es erfolgt die Abstimmung zum Antrag von Herrn Calm.
Abstimmungsergebnis:
1 Ja-Stimme
2 Gegenstimmen
3 Enthaltungen
Herr Stange legt einen anderen Lösungsweg zur Finanzierung dar:
1. Teilfinanzierung über die allgemeine Rücklage und
2. Teilfinanzierung über Kredit
Eine Kreditfinanzierung ist nur über einen Nachtragshaushalt möglich, da im Haushaltsplan 2011 eine Kreditaufnahme nicht vorgesehen ist und Kreditermächtigungen genehmigungspflichtig sind.
Herr Götze nennt weitere anfallende Kosten, welche zur Haushaltsplanung 2011 noch nicht bekannt waren und über die allgemeine Rücklage voraussichtlich gedeckt werden müssen.
Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen
· Abrechnung Städtebauförderung für die Rathaussanierung ca. 150,0 T
· Ausfall von Förderung für das Gewerbegebiet ca. 200,0 T
· Erhöhung der Amtsumlage
Nach Abwägung aller Umstände sprechen sich die Ausschussmitglieder für einen Verweis in den Hauptausschuss aus, da der Finanzausschuss über eine Nachtragshaushaltssatzung nicht entscheiden kann.
Realisierung 2
20.04.2011 09:24:44 Westphal, Heike - Termin angelegt: 20.04.2011
12.05.2011 07:59:36 Kopp, Antje - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Jens Hillbrecht / Termin geändert: 27.05.2011 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
12.05.2011 07:59:41 Kopp, Antje - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
10.06.2011 12:05:48 Kopp, Antje - Termin geändert: 17.06.2011
15.06.2011 10:02:37 Hillbrecht, Jens
Vermerk:
zur Kenntnis genommen
16.06.2011 10:22:57 Kopp, Antje - Status auf "Geprüft" gesetzt
16.06.2011 10:23:00 Kopp, Antje - Status auf "Autorisiert" gesetzt
