24.03.2011 - 6 Beratung zur Finanzierung zum Ankauf eines gebr...

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Wortprotokoll

Herr Oeser beantragt für die Kameraden der FFW Schönberg, Herrn Arndt und Herrn Manfraß das Rederecht.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

 

Herr Arndt von der FFW Schönberg erläutert den jetzigen Fahrzeugbestand der Feuerwehr und weist auf die größeren Reparaturaufwendungen in nächster Zeit hin.

Herr Oeser stellt die Anfrage, warum die Feuerwehr so kurzfristig die Beschaffung eines neuen gebrauchten Löschfahrzeuges bei der Stadt beantragt?

Herr Manfraß von der FFW Schönberg weist in diesem Zusammenhang auf das angebotene Fahrzeuges hin und dass eine Neubeschaffung auf jeden Fall in 2 – 3 Jahren erfolgen sollte.

Die Anschaffungskosten eines Neufahrzeuges würde ca. 300,0 T€ + (ausgehend von der Ausstattung) liegen.

Der Erhalt von Fördermittel noch in diesem Jahr ist nach Rücksprache mit dem Landkreis nicht möglich, für die nächsten Jahre können Anträge gestellt werden.

Herr Götze ist über die kurzfristig beantragte Neubeschaffung eines Löschfahrzeuges verwundert, die Haushaltssatzung der Stadt ist gerade genehmigt worden und in der vorangegangenen Haushaltsdiskussion wurde kein Antrag zur Anschaffung eines neues Löschfahrzeuges (HLF) gestellt.

Herr Calm bringt seine Auffassung zur Notwendigkeit der Anschaffung des HLF zum Ausdruck und unterbreitet den Vorschlag, (Antrag) die finanziellen Mittel zum Ausbau des Gehweges, Dassower Str., zu Gunsten der Neuanschaffung des Löschfahrzeuges zu verwenden.

Es erfolgt die Abstimmung zum Antrag von Herrn Calm.

Abstimmungsergebnis:

1 Ja-Stimme

2 Gegenstimmen

3 Enthaltungen

 

Herr Stange legt einen anderen Lösungsweg zur Finanzierung dar:

1.       Teilfinanzierung über die allgemeine Rücklage und

2.       Teilfinanzierung über Kredit

 

Eine Kreditfinanzierung ist nur über einen Nachtragshaushaltglich, da im Haushaltsplan 2011 eine Kreditaufnahme nicht vorgesehen ist und Kreditermächtigungen genehmigungspflichtig sind.

 

Herr Götze nennt weitere anfallende Kosten, welche zur Haushaltsplanung 2011 noch nicht bekannt waren und über die allgemeine Rücklage voraussichtlich gedeckt werden müssen.

Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen

·         Abrechnung Städtebauförderung für die Rathaussanierung ca. 150,0 T€

·         Ausfall von Förderung für das Gewerbegebiet ca. 200,0 T€

·         Erhöhung der Amtsumlage

 

Nach Abwägung aller Umstände sprechen sich die Ausschussmitglieder für einen Verweis in den Hauptausschuss aus, da der Finanzausschuss über eine Nachtragshaushaltssatzung nicht entscheiden kann.

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Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, die Entscheidung zur Finanzierung des Ankaufes eines gebrauchten Löschfahrzeuges in den Hauptausschuss, zweck ggf. Nachtragshaushaltsplan, zu verweisen.

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

20.04.2011  09:24:44    Westphal, Heike  - Termin angelegt: 20.04.2011

 

12.05.2011  07:59:36    Kopp, Antje  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Jens Hillbrecht / Termin geändert: 27.05.2011 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

12.05.2011  07:59:41    Kopp, Antje  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

10.06.2011  12:05:48    Kopp, Antje  - Termin geändert: 17.06.2011

 

15.06.2011  10:02:37    Hillbrecht, Jens 

Vermerk:

zur Kenntnis genommen

 

16.06.2011  10:22:57    Kopp, Antje  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

16.06.2011  10:23:00    Kopp, Antje  - Status auf "Autorisiert" gesetzt