28.04.2011 - 8 Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die 6. Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 28.04.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herrn Hufmann vom Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung wird einstimmig Rederecht erteilt.
Er erläutert den Sachverhalt. Die Regenentwässerung ist nach einem Gutachten nicht möglich. Im Einvernehmen mit dem WBV ist eine Entwässerung in den Graben nördlich möglich.
Auf die Frage der Änderung der Flächennutzung, antwortet Herr Hufmann, dass dieses nicht ohne Planänderung möglich ist, jedoch relativ einfach. Durch den Bebauungsplan wurde Baurecht geschaffen, jedoch liegt keine Bauverpflichtung vor.
Beschluss
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass während der Öffentlichkeitsbeteiligungen keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.
2. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben ist das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 als Satzung. Die Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung zur 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 wird gebilligt.
5. Der Satzungsbeschluss über die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 ist nach Vorliegen der Genehmigung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
