08.06.2011 - 11 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Datum:
- Mi., 08.06.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
1. Für das in der Anlage dargestellte rd. 3,4 ha große Gebiet in der Ortslage Selmsdorf, gelegen im Gewerbegebiet östlich der Landesgrenze und nördlich der Bundesstraße 104 sowie nördlich der Gewerbegebietserschließung "An der Trave", umfassend die Flurstücke 64/7, 64/5 und 61/13 (teilw.), der Flur 1, Gemarkung Lauen, soll die Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 mit der Gebietsbezeichnung "Herrenwiekers Camp/Krempelmoor" aufgestellt werden.
2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, eine festgesetzte Grünfläche (Ausgleichsfläche, Flurstück 61/13 teilw.) zwischen den gewerblichen Bauflächen des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet an der ehemaligen Grenzübergangsstelle Selmsdorf" (Gewerbegebiet An der Trave) und des Bebauungsplanes Nr. 6 in eine gewerbliche Baufläche umzuwidmen. Damit soll einem ansässigen Gewerbebetrieb an der Westgrenze des Bebauungsplanes Nr. 6 die Möglichkeit gegeben werden, eine dringend erforderliche Betriebserweiterung umsetzen zu können.
Die Ausgleichsfläche ist dabei an anderer Stelle zu ersetzen. Darüber hinaus sind für die zusätzlichen Versiegelungen zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen. Beide Ausgleichserfordernisse sollen gemeinsam südlich des geschützten Solls auf dem gemeindeeigenen Flurstück 61/13 erbracht werden.
Um das Planvorhaben umsetzen zu können, sind Baugrenzen innerhalb des B-Planes Nr. 6 zu ändern. Gleichzeitig sollen die umzuwidmende Grünfläche sowie die Flächen für den erforderlichen Ausgleich aus dem B-Plan Nr. 1 herausgelöst und dem Gebiet des B-Planes Nr. 6 zugeschlagen werden.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die entstehenden Kosten wie
- B-Plan-Kosten
- Ausgleichskosten
- Grunderwerbskosten
sind dem Antragsteller in Rechnung zu stellen.
