·Die Anzahl der Plakate im Stadtgebiet soll festgelegt werden auf 20 pro Partei in der üblichen Größe sowie pro Partei ein Großplakat.
·Verkaufsstände sollen als Einzelfallentscheidung behandelt werden.
Beschluss
Das Amt wird gebeten, ein entsprechendes Satzungsformular insgesamt, einschl. der in den vergangenen Sitzungen eingebrachten Beratungsergebnisse zu fertigen und vorzulegen.