05.03.2012 - 7 Regelung zur Urlaubsplanung der Angestellten in...

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Wortprotokoll

Bezüglich der Regelung der Urlaubsplanung r die Angestellten der Gemeinde wird festgelegt, dass die Urlaubsplanung bis zum 15.12. eines Jahres für das darauf folgende Jahr zu erfolgen hat.

Der Jahresurlaubsplan hat also bis zu diesem Datum festzustehen.

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Realisierung 2

 

 

07.03.2012  11:46:33    Waschow, Heike  - Termin angelegt: 07.03.2012

 

07.03.2012  14:19:31    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

07.03.2012  14:19:34    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

07.03.2012  14:19:36    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

07.03.2012  14:19:38    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt