22.03.2012 - 5 Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Callies, ob die Mehrkosten monatlich anfallen teilt Herr Heinze mit, dass die Mehrkosten in Höhe von 1.200 €r 10 Monate berechnet wurden.

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Beschluss

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales empfiehlt:

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe sowie den Kindergarten der Kindertagesstätte „Die Kirchenmäuse in Schönberg ab 01.03.2012:

1.

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Krippe

ganztags

261,49 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

193,08 €

 

halbtags

160,13 €

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Kiga

ganztags

163,15 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

135,20 €

 

halbtags

122,73 €

 

2.

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

 

 

 

50%

Krippe

ganztags

261,49 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

193,08 €

 

halbtags

160,13 €

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

 

 

 

50 %

Kiga

ganztags

163,15 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

135,20 €

 

halbtags

122,73 €

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

26.03.2012  15:21:05    Waschow, Heike  - Termin angelegt: 26.03.2012

 

27.03.2012  09:53:02    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

27.03.2012  09:53:04    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

27.03.2012  09:53:06    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2888&TOLFDNR=39973&selfaction=print