27.03.2012 - 7 Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heinze erläutert den Sachverhalt.

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Beschluss

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe sowie den Kindergarten der Kindertagesstätte „Die Kirchenmäuse in Schönberg ab 01.03.2012:

1.

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Krippe

ganztags

261,49 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

193,08 €

 

halbtags

160,13 €

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Kiga

ganztags

163,15 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

135,20 €

 

halbtags

122,73 €

 

2.

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

 

 

 

50%

Krippe

ganztags

261,49 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

193,08 €

 

halbtags

160,13 €

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

 

 

 

50 %

Kiga

ganztags

163,15 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

135,20 €

 

halbtags

122,73 €

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage