21.06.2012 - 10 Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens des Amtes erfolgen Erläuterungen zur Beschlussvorlage und zum Sachverhalt.

Grundlage der Neufassung ist auch hier ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald.

Bezüglich der Regelung im § 3 wurde versucht, die Ansätze der derzeitigen Satzung in die neue Satzung zu übertragen. Es wurde versucht, den Sinn der neuen Satzung in das neue Recht zu übernehmen und an den Grundsätzen der bisherigen Vorteilsabgeltung festzuhalten.

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Beschluss

Der Finanzausschuss der Gemeinde Lockwisch empfiehlt der Gemeindevertretung den nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung Lockwisch beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung), die Bestandteil des Beschlusses ist.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

3 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage