07.08.2012 - 10 Grenzänderung der LSG-Verordnung "Palinger Heid...

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Wortprotokoll

Die Gemeinde Selmsdorf wird hier als betroffener Grundstückseigentümer gem. § 15 Abs. 1 NatSchAG MV beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Grenzänderung hat die Gemeinde Selmsdorf im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 16 „Mühlenbruch“ und Nr. 20 „Lebensmittelmarkt“ beantragt und entspricht im herausgenommenen Geltungsbereich ihrer Antragstellung.

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Beschluss

Die Gemeinde Selmsdorf ist mit der vorgesehenen Grenzänderung einverstanden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

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