08.10.2012 - 6 Überarbeitung Benutzungs- und Entgeltordnung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 08.10.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Kniep merkt an, dass das Amt dem Ausschuss eine überarbeitete Benutzungs- und Entgeltordnung vorlegen sollte.
Frau Scherlipp führt aus, dass die Benutzungs- und Entgeltordnung vom 17. Februar 2004 vorliegt und diese nunmehr überarbeitet werden soll.
Folgende Festlegungen werden getroffen:
Die Präambel kann entfallen.
Im § 3 Abs. 1 ist Amt Ostseestrand durch Amt Schönberger Land zu ersetzen.
Im § 3 Abs. 3 ist das Wort Parteien zu streichen.
In die Benutzungs- und Entgeltordnung sind aufzunehmen:
? Die ordnungsgemäße Beseitigung des Mülls und der Abfälle obliegt dem Mieter/der Mieterin auf seine/ihre Kosten.
? Die Räume der Schulaula stehen außerhalb der Schulzeiten und außerhalb der durch die Gemeinde selbst nicht beanspruchten Zeiten täglich von 8.00 bis 02.00 Uhr des nächsten Tages zur Verfügung. Nach 22.00 Uhr müssen Geräusche, insbesondere durch Tonwiedergabegeräte, auf Zimmerlautstärke gehalten werden. Nach 22.00 Uhr sind Fenster und Türen geschlossen zu halten, wenn in den Räumen Veranstaltungen durchgeführt werden, die mit erheblicher Lärmentwicklung verbunden sind, insbesondere durch Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente.
? Das Entzünden von Feuerwerken wird untersagt.
Im § 6 Abs. 4 ist aufzunehmen, dass die Rückgabe der Räumlichkeit am darauffolgenden Werktag bis 10.00 Uhr zu erfolgen hat.
Des Weiteren ist in die Entgeltordnung aufzunehmen, dass die gekennzeichneten Fluchtwege zu den Notausgängen freizuhalten sind. Überlassene Schlüsse sind nur an die dem Mieter benannte Person zurückzugeben. Eine Schlüsselweitergabe bzw. Vergabe einer Nutzung an Dritte ist ohne vorherige Absprache und Genehmigung der Schulsekretärin grundsätzlich nicht zulässig.
Außerdem ist in der Benutzungs- und Entgeltordnung der Geltungsbereich wie folgt festzulegen: Eingangsbereich Schule, Zugang durch vorderen Eingang, Schulaula, Küche, Toiletten.
Bei Zuwiderhandlung sollen 100 Strafe angedroht werden.
Weiterhin ist in der Benutzungs- und Entgeltordnung zu regeln:
? Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände
? Freihalten der Feuerwehrzufahrt
? Schulhof nicht mit PKWs zu befahren und abzustellen (befahren nur erlaubt zu Anlieferzwecken)
? hinterer Notausgang und Tore sind nur im Notfall zu öffnen.
? Bei Verlust des Schlüssels sind 100 zu zahlen.
? Die Gemeinde ist von Gema Gebühren freizuhalten (Aufnahme in § 3).
? In der Zeit vom 24.12. bis 01.01. wird die Schulaula nicht vermietet.
Im § 8 ist zu ergänzen, dass vom 01.10. bis 30.04. zusätzlich für a) und b) 20,00 für Heizkosten fällig werden.
Abschließend gibt der Ausschuss folgende Empfehlungen:
1. Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Jugend und Senioren empfiehlt dem Hauptausschuss das Abstellen von Fahrzeugen auf dem gesamten Schulgelände zu untersagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
4 Ja-Stimmen
2. Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Jugend und Senioren empfiehlt die Erarbeitung einer neuen Benutzungs- und Entgeltordnung durch das Amt Schönberger Land unter Einbeziehung der vorstehenden Änderungs- und Ergänzungsvorschlage.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
4 Ja-Stimmen