20.09.2012 - 15 Betrieb der Photovoltaikanlage

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Schuhr berichtet über die Empfehlung des Steuerberaters und teilt mit, dass es steuerlich keinen Unterschied macht, ob der Betrieb als Betrieb gewerblicher Art oder als Eigenbetrieb geführt wird. Hinsichtlich des Buchungsaufwandes hat das Amt empfohlen die Form des Betriebs gewerblicher Art zu wählen. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat sich diesem Vorgehen aus fachlicher Sicht angeschlossen.

 

Herr Kniep möchte trotzdem einen Eigenbetrieb gründen.

 

Die Frage, ob sich die unterschiedlichen Betriebsformen auf die Höhe der Amtsumlage auswirken, kann nicht beantwortet werden. Schließlich wird der Antrag gestellt, die Beschlussfassung bis zur Klärung zurückzustellen.

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Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, die Beschlussfassung zu diesem TOP zurückzustellen bis geklärt ist, ob sich die unterschiedlichen Betriebsformen auch unterschiedlich auf die Höhe der Amtsumlage auswirken.

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung