25.10.2012 - 7 Betrieb der Photovoltaikanlage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kniep führt aus, dass seines Erachtens nach die Photovoltaikanlage überhaupt nicht gebaut werden sollte, wenn sie nicht kreditfinanziert werden kann.

Herr Mühlenberg fragt nach dem Unterschied eines Betriebes gewerblicher Art und eines Eigenbetriebes.

Dazu antwortet Herr Albeck. Er geht insbesondere darauf ein, dass dies unter Einbeziehung eines Steuerberaters geprüft worden ist und dem Eigenbetrieb eindeutig der Vorzug gegeben werden soll.

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, die Photovoltaikanlage als Betrieb gewerblicher Art gem. § 4 KStG zu führen.

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

- Enthaltung