25.10.2012 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 "Windpark...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Datum:
- Do., 25.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bürgermeister Hitzigrat Frau Schneider vom Stadt- und Regionalplanungsbüro Wismar.
Der Sachverhalt wird umfangreich beraten.
Frau Schneider steht für Anfragen zur Verfügung. Da keine Anfragen erfolgen bittet der Bürgermeister um Abstimmung zum Beschlussvorschlag.
Beschluss
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf den Bebauungsplan Nr. 15 als Satzung.
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 15 wird gebilligt.
5. Für den Bebauungsplan Nr. 15 ist bei der zuständigen Stelle die Genehmigung zu beantragen und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15 nach Vorliegen der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.