31.01.2013 - 20.7 Antrag der CDU-Fraktion: Umnutzung Gemeindehaus

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Kniep gibt detaillierte Erläuterungen zum Sachverhalt. Er beantragt die namentliche Abstimmung.

Der Bürgermeister bittet um Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag laut Beschlussvorlage.

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Beschluss

1.              Die Gemeindevertretung beschließt, für den unter Ziff. 1 bis 5 dargestellten Sachverhalt entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 35.000,00 Euro in den Haushalt 2013 einzustellen. Der Sachverhalt unterliegt der Selmsdorfer Kulturszene.

a) 5.000 Euro für Büroeinrichtung, Kommunikationstechnik

b) 30.000 Euro Personalkosten

2.              Die Gemeindevertretung beschließt, für den nach Ziff. 6 bis 11 dargestellten Sachverhalt entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 3.000,00 Euro in den Haushalt 2013 einzustellen. Der Sachverhalt unterliegt der Beschlusslage aus VO/3/0188/2011 und VO/7/0161/2011, einbezogen Ziff. 9.

3.              Die Gemeindevertretung beschließt, für den nach Ziff. 12 und 13 dargestellten Sachverhalt entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,00 Euro in den Haushalt 2013 einzustellen. Der Sachverhalt unterliegt der Beschlusslage aus ............................

              a) 25.000 Euro Bibliothekseinrichtungen

b) 35.000 Euro Baukosten

4.              Die Amtsverwaltung wird gebeten, den Planungs- und Finanzierungshorizont für das Bauvorhaben zu ermitteln und in Fortschreibung der Beschlussvorlagensystematik darzustellen. Fördermittel sind nach Ziff. 8 zu prüfen und entsprechend des  Antragsverfahrens vorzunehmen.

5.              Die Finanzierung unterliegt zurzeit der hauswirtschaftlichen Sperre gemäß § 51 KV M-V vom 22.11.2012 durch den Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf und in Ablösung dieser durch die Vorschriften der Interimswirtschaft ab 2013 und der Nichtberücksichtigung im 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, Haushaltsmittel einzustellen.

6.              Baubeginn für das Bauvorhaben Erweiterung Gemeindebibliothek, II. Halbjahr 2013, Fertigstellung III. Halbjahr 2013.

7.              Für das Bauvorhaben selbst sollen Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Sparkassenstiftung, Förderung EU-Mittel, Toto- und Lottomittel, zinsgünstige Kredite KFW Förderbank, Sponsoren und Eigenleistung in Anspruch genommen werden. Weiterführende Fördermittel sind zu prüfen.

8.              Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Wohnungen im Ober- und Dachgeschoß des Gemeindehauses im Falle einer Freiräumung, bzw. Auszuges, den Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Vorgang unterliegt Ziff. 1 bis 4 des dargestellten Sachverhaltes zur Umnutzung und Fortschreibung der konzeptionellen Entwicklung Gemeindehaus, Lübecker Straße 35.

              Änderungen zum vorgenannten Beschluss bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung.

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Abstimmungsergebnis:

Herr hlenberg              nein

Herr Hitzigrat                            nein

Herr Albeck                            nein

Frau Scherlipp              nein

Herr Kreft                            nein

Herr Tauchert                            nein

Herr Kniep                            ja

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Realisierung 2

 

 

25.02.2013  10:22:55    Kopp, Antje  - Termin angelegt: 11.03.2013 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

25.02.2013  10:22:58    Kopp, Antje  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

26.02.2013  08:59:12    Pristaff, Inke  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

26.02.2013  08:59:17    Pristaff, Inke  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

12.04.2013  08:19:06    Kopp, Antje  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

12.04.2013  08:19:09    Kopp, Antje  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage