05.03.2013 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel informiert über den Sachverhalt. Er erläutert, dass Bestandteil des vorliegenden Beschlussvorschlages auch der Vorentwurf ist. Der Vorentwurf liegt jedoch noch nicht vor. Vielmehr bittet er, dass seitens der Stadt hier die Vorgaben erörtert werden welche planerischen Ziele die Stadt hier setzt.

Im Ergebnis der intensiven Erörterung sollen folgende Ziele umgesetzt werden:

      eine zweigeschossige Bebauung soll ermöglicht werden

      5 m Abstand des Baufensters von der Straße

      externer Ausgleich

      Farbe der Dächer rot, braun, anthrazit

      die hintere Einfriedung der Grundstücke zur Landschaft hin soll bis 1,50 m möglich sein, davon 50 % offen, auch in Form einer Mauer bis max. 1 m und einer darauf befindlichen Bepflanzung soll möglich sein

      es soll nur die Grundstruktur festgesetzt werden.

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Beschluss

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30  für den Bereich westlich der Hermann-Litzendorf-Straße in Dassow. Der Bereich grenzt unmittelbar an vorhandene Bebauung an und befindet sich zwischen der Kleingartenanlage im Norden und Kleingärten bei der Bebauung am Ulmenweg im Süden.
  2. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-              im Norden durch die Kleingartenanlage,

-              im Osten durch Baugrundstücke an der Hermann-Litzendorf-Straße und einen  unbefestigten Weg,

-              im Süden durch Kleingärten am Ulmenweg,

-              im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Fläche.

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-              Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der Fläche zum Wohnen i.S. des Dauerwohnens,

-              Gestaltung eines harmonischen Überganges von den Bauflächen in die freie Landschaft (Siedlungsrand),

-              Klärung und Abklärung der infrastrukturellen und technischen Rahmenbedingungen für die Erschließung,

-              Regelung der Ausgleichs- und Ersatzerfordernisse.

  1. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Dassow ist ortsüblich bekanntzumachen